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Es wird bekundet, dass sich zwischen Christmann von Leiningen (Cristman von Lyningen) und Werner Komp (Wernher Kompen), Burggraf zu Kallenfels (Kaldenfels) [Steinkallenfels], Irrungen halten, derentwegen sie kraft einer kaiserlichen Appellation vor den Richtern und Räten Kurfürst Philipps von der Pfalz zum heutigen Tag verhört worden sind. Diese entscheiden, dass beide Parteien jeweils zwei Freunde als Zusätze innerhalb von zwei Monaten stellen und durch die vier rechtlich vertragen werden sollen. Sind die vier uneins, sollen sie Hermann Boos von Waldeck, Burggraf zu Alzey, als Zusatz des Pfalzgrafen und Obmann hinzunehmen, dem Urteil ist sodann ohne Rechtsmittel Folge zu leisten. Beide Parteien erhalten einen Teil des als Chirograph gefertigten Anlasses.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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