Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Graf Johann von Wertheim und Jörg Hund (Hundt) [von Wenkheim] in Unwillen, Fehde und offener Feindschaft gestanden haben, und beide nunmehr auf sein Ersuchen in eine Rachtung eingewilligt haben. Jörg soll seine von der Herrschaft Wertheim rührenden Lehen, wie sein Zettel ausweist, mit dem Burggeld von 5 Gulden zu Martini zurückerhalten. Fortan soll Graf Johann die Zinsen, Gülten, Nutzungen und Burggelder in barem Geld nach Boxberg oder Lauda (Luden) auszahlen. Will der Graf dem Heinz Hund oder seinen Brüdern die aufgesagten Güter nicht wieder verleihen will oder sie und ihre Mutter an ihren in der Herrschaft Wertheim liegenden Nutzungen beirren, will der Pfalzgraf ihnen die Nutzungen und Gülten ausbezahlen. Nach dem Tode Graf Johanns will Kurfürst Philipp bei Graf Michael von Wertheim, seinem Vitztum zu Amberg, darum werben (daran sin verschaffen und verfügen), dass den Genannten die Lehen wieder verliehen werden und das ausstehende Burggeld von 45 Gulden ausgezahlt wird. Sollten Jörg Hund, seine Mutter oder andere Familienmitglieder bei den von Wenkheim (Wegenkain) ausstehende Gelder haben, sollen diese nach Graf Johanns Tode ebenfalls bezahlt werden. Werden die Hund von Wenkheim mit den Grafen von Wertheim um Vogtei und Gericht zu Wenkheim irrig und können sich nicht gütlich vertragen, sollen sie vor Kurfürst Philipps weltliche Richter zum rechtlichen Entscheid kommen.