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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Hans Gottfried von Neckarelz (Elnntz) und Lorenz, Wirt zu Neckarzimmern (Zimern), Irrungen wegen "bezugk und vermerung" und etlichen Scheltworten gehalten haben, die Lorenz gegenüber Hans gesagt haben soll. Kurfürst Philipp hat die Parteien persönlich zum heutigen Tag mit seinen Räten verhört. Er entscheidet, nachdem sie ihm die Sache anheimgestellt haben, dass beide aus redlichen Beweggründen gehandelt haben und entschuldigt seien, alle Scheltworte vergessen sein sollen, als ob sie nie gesagt worden wären, und die Sache gänzlich geschlichtet sein soll. Die Parteien haben ihre Kosten selbst zu tragen und erhalten eine gleichlautende Ausfertigung des Entscheids.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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