Die den Grafen zu Salm und von Harrach von den auf ihre böhmischen Herrschaften Hainspach und Schluckenau verschafft werdenden Bedürfnissen, ingleichen dem Fürsten Lichtenstein von der auf seine Herrschaft Rumburg führenden Braugerste bewilligte Ermäßigung der zu Schandau zu entrichtenden Abgaben