Staatliches Forstamt Sieber (Bestand)
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NLA WO, 1013 W Nds
Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel (Archivtektonik) >> Gliederung >> 3 Akten (Alt / W / Neu / Nds / R / Bund) >> 3.4 Behörden des Landes Niedersachsen (Nds) >> 3.4.7 Forstverwaltung >> 3.4.7.1 Forstämter
Geschichte des Bestandsbildners: Das Staatliche Forstamt Sieber ging aus der Königlich-Hannoverschen Oberförsterei Sieber hervor. Der Forstamtsbezirk des Forstamts Sieber mit Sitz in Herzberg umfasste die Revierförstereien Hohefeld, Königshof, Langfast, Lilienberg und Wurzelberg. Ab den 1980er Jahren war das Forstamt auch für die Verwaltung des Gemeindefreien Gebiets Harz im Landkreis Osterode zuständig. Im Zuge der Umstrukturierung der Forstverwaltung wurde das Forstamt Sieber zum 30. September 1994 aufgehoben und ging zum 1. Oktober 1994 zusammen mit dem ebenfalls aufgelösten Forstamt Kupferhütte weitgehend im neuen Forstamt Herzberg auf. Die Zuständigkeit für die Revierförsterei Königshof ging dagegen auf das Forstamt Lauterberg über.
Stand: April 2018
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2018)
Stand: April 2018
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2018)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ