Herzog Wilhelm von Jülich-Berg bekundet, daß er mit Hilfe der von den Jülicher Landständen bewilligten Bede einige Jülicher Ämter aus der Pfandschaft lösen konnte und (wenig später) mit Zutun seiner Räte und der Landstände die Verheiratung seiner Tochter Maria mit dem Jungherzog Johann von Kleve vereinbart hat. Desweiteren sollen die Landstände zukünftig mit keinen Beden und die Untertanen nicht mit unberechtigten Diensten belastet werden. Man wolle sich an die Schöffenurteile halten und die Gerichtssachen nicht verzögern. Die Richter mögen Sorge tragen, daß Geistliche keine weltlichen Güter ererben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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