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Vergleich zwischen den Landgrafen-Vettern Ludwig VI. von Hessen-Darmstadt und Wilhelm Christoph von Hessen-Bingenheim über die Überlassung Bingenh...
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Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1636 - 1670
1668 Februar 8
Hessen-Darmstadt
Pergamentlibell, mit den sechs Unterschriften und angehängten Siegeln
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Vergleich zwischen den Landgrafen-Vettern Ludwig VI. von Hessen-Darmstadt und Wilhelm Christoph von Hessen-Bingenheim über die Überlassung Bingenheims an Wilhelm Christoph, die Anweisung von 120.000 Gulden auf die Schuld der Kaiserlichen Hofkammer, Überlassung der Jagd in den Ämtern Butzbach und Rosbach, Reservatrechte sowie den Verzicht Hessen-Homburgs auf Ansprüche auf Grund von Erbstatut und Primogenitur
Vermerke (Urkunde): Siegler: Unterschrifts- und Siegelankündigung der Aussteller sowie der Herzöge Ernst I. von Sachsen-Gotha und Philipp Ludwig von Holstein-Sonderburg-Glücksburg und der Landgrafen-Brüder Georg Christian und Friedrich [II.] von Hessen-Homburg mit dem Sekret-Siegel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.