Heinrich Hötsch verzichtet gegenüber Peter, Propst des Stiftes Rohr, auf alle Ansprüche an dem Hof zu Sachsendorf (Sächsendorff), den er vom Stift Rohr zu Erbrecht geliehen hatte, und legt damit einen Streit bei. S: Jörg Newnmarckter vom Smalenstain (?)

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv