Anspruch auf ungestörten Besitz des Ahrer Hofes und des Hofes „in den Eichen“ zu Giesenkirchen (Erzstift Köln, Amt Liedberg; Rheydt). Wessel Kessel hatte die umstrittenen Güter verpachtet. Nach seinem Tode verlangten die Appellaten die Zahlung der Pacht an sie, und der Vogt von Liedberg zwang die Pächter zur Zahlung. Die Appellatinnen geben an, Kessel habe die ihnen gehörenden Güter 1565 gewaltsam mit der Hilfe von Landsknechten eingenommen. Auf Intervention des Vogts von Liedberg habe er sie dann zurückgegeben.
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Anspruch auf ungestörten Besitz des Ahrer Hofes und des Hofes „in den Eichen“ zu Giesenkirchen (Erzstift Köln, Amt Liedberg; Rheydt). Wessel Kessel hatte die umstrittenen Güter verpachtet. Nach seinem Tode verlangten die Appellaten die Zahlung der Pacht an sie, und der Vogt von Liedberg zwang die Pächter zur Zahlung. Die Appellatinnen geben an, Kessel habe die ihnen gehörenden Güter 1565 gewaltsam mit der Hilfe von Landsknechten eingenommen. Auf Intervention des Vogts von Liedberg habe er sie dann zurückgegeben.
AA 0627, 3115 - K 359/1031
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 2. Buchstabe K
1569 - 1574 (1569 - 1574)
Enthaeltvermerke: Kläger: Helena, Witwe des Wetzel (Wessel) Kessel gen. Bottlenberg (Bodlenberg, Botelberg), und ihre Kinder, Köln, (Bekl.) Beklagter: Meisterin und Konvent zu Schillingskapellen, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Martin Richardt 1569 - Dr. Malachias Ramminger 1569 - Dr. Laurentius Wildhelm 1569 - Dr. David Capito 1569 - Dr. Christopher Reifsteck 1569 - Dr. Johann (falsch statt Jakob ?) Friedrich Meurer 1569 - Dr. Ludwig Staell 1569 - Lic. Eobaldus Sylvius 1569 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Laurentius Wildhelm 1570 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Schöffen zu Giesenkirchen bzw. der Vogt zu Liedberg - 2. RKG 1569 - 1574 (1569 - 1574) Beschreibung: 3 cm, 37 Bl., lose; Q 1 - 17.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:32 MESZ