Erbschafts- und Besitzstreit um den Hof Köttingen (Gem. Eitorf, Rhein-Sieg-Kr.) im Gericht Eitorf und Amt Blankenberg und um die Höfe Algert (Alger), Breidt und Kröhlenbroich im Kirchspiel Lohmar (Rhein- Sieg-Kr.). Die Vorinstanz sprach die Appellanten von dem Anspruch der Appellaten auf die drei letztgenannten Höfe frei, so daß vor dem RKG nur noch der Besitz des Hofs Köttingen streitig ist. Nach dem Urteil der Vorinstanz vom 3. Sept. 1596 sollten die Appellanten Köttingen samt Zubehör an die Appellaten abtreten und ihnen den Nießbrauch seit einem Vertragsabschluß von 1549 erstatten. Die Appellanten beanspruchen Köttingen als Erben der Alheit von Attenbach, Tochter des Wolf von Attenbach und der Metza, die trotz mehrerer Ehen kinderlos verstarb und nur eine Nichte, Tochter ihrer Halbschwester Maria von Rott (Rade) und Albert von Allner (Aller), hinterließ. Die Appellaten erheben als Nachkommen der männlichen Linie des Wolf von Attenbach, Sohns eines Wolfart von Attenbach, Anspruch auf den streitigen Hof. Die Verwandtschaftsverhältnisse sind den Parteien selbst nicht mehr ganz geläufig.
Vollständigen Titel anzeigen
Erbschafts- und Besitzstreit um den Hof Köttingen (Gem. Eitorf, Rhein-Sieg-Kr.) im Gericht Eitorf und Amt Blankenberg und um die Höfe Algert (Alger), Breidt und Kröhlenbroich im Kirchspiel Lohmar (Rhein- Sieg-Kr.). Die Vorinstanz sprach die Appellanten von dem Anspruch der Appellaten auf die drei letztgenannten Höfe frei, so daß vor dem RKG nur noch der Besitz des Hofs Köttingen streitig ist. Nach dem Urteil der Vorinstanz vom 3. Sept. 1596 sollten die Appellanten Köttingen samt Zubehör an die Appellaten abtreten und ihnen den Nießbrauch seit einem Vertragsabschluß von 1549 erstatten. Die Appellanten beanspruchen Köttingen als Erben der Alheit von Attenbach, Tochter des Wolf von Attenbach und der Metza, die trotz mehrerer Ehen kinderlos verstarb und nur eine Nichte, Tochter ihrer Halbschwester Maria von Rott (Rade) und Albert von Allner (Aller), hinterließ. Die Appellaten erheben als Nachkommen der männlichen Linie des Wolf von Attenbach, Sohns eines Wolfart von Attenbach, Anspruch auf den streitigen Hof. Die Verwandtschaftsverhältnisse sind den Parteien selbst nicht mehr ganz geläufig.
AA 0627, 3728 - M 816/2282
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 1. Buchstabe M
1597 - 1606 (1450 - 1603)
Enthaeltvermerke: Kläger: Reinhard, Goswin, Johann und Ludwig Scheiffart von Merode, Gebrüder, zu Weilerswist (Kr. Euskirchen) und Birlinghoven (Birlekhoven), (Bekl.: ihr Vater Walraff Scheiffart von Merode zu Weilerswist) Beklagter: Walter von Gevertzhaen zu Attenbach (Rhein-Sieg-Kr.) und Konsorten: Philippa, Tochter des verstorbenen Heinrich von Gevertzhaen, und Arnold von Elverfeldt, ferner Hermann und Wilhelm von Stommel als Vormünder für die unmündigen Kinder des Kaspar von Elverfeldt zu Isenburg und der Katharina von Stommel, seit 1598 Heinrich von Kalkum (Kalckum) gen. Lohausen, Georg Hambroich, Amtmann von Liedberg, Goddart von Scheid (Scheitt) gen. Weschpfennig und Johann Storm zu Scheid (Scheidt) als Vormünder für die minderjährigen Kinder des verstorbenen Walter von Gevertzhaen mit Namen Wilhelm, Gumprecht, Johanna und Anna Katharina von Gevertzhaen, (Kl.: Maria von Vinxel, Witwe des Wilhelm von Gevertzhaen, ihr Sohn Friedrich von Gevertzhaen, und ihre minderjährigen Söhne Walter und Arnold von Gevertzhaen, Gertrud von Brempt, Witwe des Johann von Elverfeldt, als Vormünderin für Kaspar von Elverfeldt, und ihre Schwiegersöhne Wilhelm von den Reven und Adolfvon Bellinghausen (Bellinckhausen) Prokuratoren (Kl..): Lic. Antonius Streitt 1597 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Leonhard Wolff 1597 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1a. Gericht (Landdinger und Schöffen) zu Eitorf 1561 - 1568 - 1b. Landgericht (Landdinger und Schöffen) zu Neunkirchen 1561 - 1568 - 2. Jül.- berg. Hofgericht (Räte und Kommissare) zu Düsseldorf 1568 - 1596 - 3. RKG 1597 - 1606 (1450 - 1603) Beweismittel: Ehevertrag von 1490 zwischen Roland von Waldenburg gen. Schenkern und Alheit von Attenbach, Tochter des verstorbenen Wolf von Attenbach und der Metza, nunmehr Gattin des Ludwig von Rott (Rade, Radt) (II 78 - 85). Auszug aus dem Ehevertrag von 1524 zwischen Wilhelm von Gevertzhaen, Sohn des verstorbenen Dederich von Gevertzhaen, und Maria von Vinxel (Vunffzall, Vontzell), Tochter des Arnd von Vinxel zu Attenbach und der Regine (II 85 - 87). Quittung der Katharina von Attenbach, Witwe des Volprecht Walpritz von Seelbach und Schwester des verstorbenen Wolfart von Attenbach, von 1459 (II 469f.). Obligation der Katharina von Elverfeldt als Nonne zu Drolshagen durch ihre Eltern Johann von Elverfeldt und Katharina von Vinxel 1507 (II 671 - 673). Urkunde der Katharina, Witwe des Johann von Elverfeldt, und ihrer Söhne Diederich und Johann von Elverfeldt von 1517 betr. Ausstattung ihrer Schwester Katharina, Nonne zu Drolshagen (II 674 - 676). Urkunde des Sebastian von Vinxel von 1524 betr. Ausstattung seiner Schwester Maria, Nonne zu Drolshagen (II 676 - 678). Urkunde der Eheleute Johann von Elverfeldt zu Isenburg und Gertrud (von Brempt) von 1547 (II 678 - 680). Beschreibung: 2 Bde., 15 cm; Bd. I: 1,5 cm, 92 Bl., gebunden, Q 1 - 3, 5 - 14; Bd. II: 13,5 cm, 815 Bl., gebunden, Q 4 (Priora).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:43 MESZ