Hans Felber reversiert gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, der ihn bis auf Widerruf in Schirm genommen hat. Hans bekundet den Verzicht auf Schadensersatzforderungen für die Zeit des Schirms und versichert, jährlich zu Halbfasten 1 Gulden Schirmgeld an die fürstliche Kammer zu Heidelberg zu reichen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...