Endres von Münkheim, Hans von Morstein und Betz von Roßdorf genannt Volk, alle Bürger zu Hall, schlichten einen Streit zwischen der Stadt Gmünd und ihrem Mitbürger Jakob Ochs genannt Ringenschmid, einerseits und Mathis Schlosser, Bürger zu Gmünd, andererseits unter Annullierung der vom westfälischen Gericht ausgestellten Prozessurkunde und treffen die Bestimmungen an, unter denen Schlosser sein Gmünder Bürgerrecht aufgeben kann.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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