Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Steuern und Abgaben
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(1) 2506
Wismar P 85 (W P 4 n. 85)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 16. 1. Kläger P
(1637-1703) 20.11.1703-09.06.1705
Kläger: (2) sämtliche königlich-schwedischen Untertanen des Amtes Poel
Beklagter: Johann von Steeb, Oberkommissar über die Ämter Poel und Neukloster
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Johann Jakob Lauterbrunn (A), Dr. Joachim Köckert (P)
Fallbeschreibung: Kl. haben bis zur Übernahme des Amtes durch den Bekl. die Tribunals- und Konsistorialsteuer unter sich eingesammelt, dem Tribunal übergeben und eine Quittung dafür erhalten, Überschüsse wurden für Brückenbau und Reparatur der Wege auf Poel zurückgelegt. Seitdem Bekl. das Amt übernommen hat, erhalten sie weder eine Quittung noch Aufschluß über Verwendung der Überschüsse, stattdessen werden sie zur Reparatur der Wege und Brücken gesondert veranlagt. Neuerdings bedroht Bekl. Kl. mit Vollstreckung und fordert sie auf, ihre Steuer separat bei ihm zu bezahlen und nicht gesammelt bei ihm einzuliefern. Dagegen wehren sich Kl. und bitten, die Steuer wie vordem abliefern zu dürfen. Sie bitten das Tribunal, den Bekl. zur Rechnungslegung über die Überschüsse aufzufordern und ihn anzuweisen, sie mit der Vollstreckung zu verschonen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 30.11. zur Gegendarstellung auf und erhält dies auch nach einer erneuten Eingabe der Kl. vom 27.11. aufrecht. Dieser lehnt am 14.12. alle Vorwürfe ab, besteht auf seinem Recht der Steuereintreibung, das er seit mehr als 10 Jahren wahrnimmt und fordert die exemplarische Bestrafung der widerspenstigen Dorfschulzen. Das Tribunal fordert die Kl. am 15.12.1703 zur Beantwortung auf. Gegenseitige Stellungnahmen ergehen am 22.03. und 02.04.1704, bevor am 07.04.1704 ein nicht überliefertes Urteil des Tribunals ergeht, gegen das die Kl. am 12.05. restitutio in integrum einlegen und neue Beweise vorlegen, die vom Tribunal geprüft und dem Bekl. mitgeteilt werden. Dieser bittet am 10.07. um Fristverlängerung, die er am 15.07. erhält. Am 04.09. wendet sich Bekl. gegen eine zwischenzeitlich von Kl. erbetene Fristverlängerung, am 08.09. fordert das Tribunal Kl. zurAntwort binnen 14 Tagen auf. Am 06.10. beschwert sich Bekl., daß Dr. v. Bremen ein bereits im März angefordertes Dokument nicht beigebracht habe und bittet, ihn dazu anzuweisen und ihm selbst 6 Wochen Fristverlängerung zu gewähren. Das Tribunal weist Dr. v. Bremen am 05.11. entsprechend an, am 13.11.1704 folgt Dr. v. Bremen dem Mandat. Am 05.03.1705 bitten die Kl. darum, einen Fall, in dem sie 1684 als Kl. gegen den Amtmann aufgetreten sind, in die Urteilsfindung einzubeziehen, da dieser zeigt, daß sie zu hoch und für Grundstücke, die der Amtmann nutzt, zur Steuerzahlung herangezogen werden. Bekl. weist dies am 15.05.1705 zurück, wirft den Kl.n vor, den Prozeß nur verschleppen zu wollen und bittet um ein Urteil in der Sache. Der Ausgang des Falles erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1703-1704 2. Tribunal 1704-1705
Prozessbeilagen: (7) Plan für die Verteilung der Tribunals- und Konsistorialsteuer im Amt Poel von 1703; Prozeßvollmacht der Kl. für Adam von Bremen (o.D.); Tribunalsmandate an verschiedene Amtmänner auf Poel vom 14.11.1673, 08.01.1667, 28.10.1671, 30.10.1671; Aussage J.F. Speckiens vom 25.04.1704; Aufstellung über steuerbare Hufen auf Poel, darauf wohnende Kätner und Büdner und deren Steuerzahlung; vom Bekl. genutzter Steueranschlag; Auszug aus den Akten der Schweriner Justizkanzlei in Sachen Lorenz Schultz und dessen Erben vs. den Amtmann auf Poel wegen Einräumung eines Hofes vom 21.01.1637; Schreiben Margarethe Severins, Witwe des Franz Schultz an Adolf Friedrich, Herzog v. Mecklenburg vom 08.04.1647; herzogliches Schreiben an Jochim Gercken, Küchmeister zu Poel vom 09.04.1647; Tribunalsurteil vom 09.07.1683; Aufstellung über Beleidigungen Steebs gegenüber den Kl.; Schreiben der Kl. an Bekl. vom 22.03.1704; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 05.09.1704; Verpflichtung der Poeler Hausleute zur Besoldung eines Amtsrichters vom 21.12.1703; Schreiben Dr. v. Bremens an Kgl. Hof in Stockholm vom 07.03.1704 und an die Kgl. Kammer in Stockholm vom 14.12.1703, 07.01. und 18.02.1704; Vertragsangebot des Key Christian Walter über die Pacht des Kaltenhofes vom 08.12.1703; Tribunalsurteil vom 13.10.1673; Mitteilung des Oberst von Palmquist wegen Verpachtung der Poeler Windmühle vom 20.01.1704; Schreiben Jochim Ernst von Bernstorffs an Oberst Palmquist vom 06.02.1704; Entwurf des Pachtvertrages über die Windmühle; Tribunalsurteile vom 05.02. und 01.09.1684; Auszug aus Kgl. Resolution zur Verarrhendierung der Domänen vom 29.01.1697
Beklagter: Johann von Steeb, Oberkommissar über die Ämter Poel und Neukloster
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Johann Jakob Lauterbrunn (A), Dr. Joachim Köckert (P)
Fallbeschreibung: Kl. haben bis zur Übernahme des Amtes durch den Bekl. die Tribunals- und Konsistorialsteuer unter sich eingesammelt, dem Tribunal übergeben und eine Quittung dafür erhalten, Überschüsse wurden für Brückenbau und Reparatur der Wege auf Poel zurückgelegt. Seitdem Bekl. das Amt übernommen hat, erhalten sie weder eine Quittung noch Aufschluß über Verwendung der Überschüsse, stattdessen werden sie zur Reparatur der Wege und Brücken gesondert veranlagt. Neuerdings bedroht Bekl. Kl. mit Vollstreckung und fordert sie auf, ihre Steuer separat bei ihm zu bezahlen und nicht gesammelt bei ihm einzuliefern. Dagegen wehren sich Kl. und bitten, die Steuer wie vordem abliefern zu dürfen. Sie bitten das Tribunal, den Bekl. zur Rechnungslegung über die Überschüsse aufzufordern und ihn anzuweisen, sie mit der Vollstreckung zu verschonen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 30.11. zur Gegendarstellung auf und erhält dies auch nach einer erneuten Eingabe der Kl. vom 27.11. aufrecht. Dieser lehnt am 14.12. alle Vorwürfe ab, besteht auf seinem Recht der Steuereintreibung, das er seit mehr als 10 Jahren wahrnimmt und fordert die exemplarische Bestrafung der widerspenstigen Dorfschulzen. Das Tribunal fordert die Kl. am 15.12.1703 zur Beantwortung auf. Gegenseitige Stellungnahmen ergehen am 22.03. und 02.04.1704, bevor am 07.04.1704 ein nicht überliefertes Urteil des Tribunals ergeht, gegen das die Kl. am 12.05. restitutio in integrum einlegen und neue Beweise vorlegen, die vom Tribunal geprüft und dem Bekl. mitgeteilt werden. Dieser bittet am 10.07. um Fristverlängerung, die er am 15.07. erhält. Am 04.09. wendet sich Bekl. gegen eine zwischenzeitlich von Kl. erbetene Fristverlängerung, am 08.09. fordert das Tribunal Kl. zurAntwort binnen 14 Tagen auf. Am 06.10. beschwert sich Bekl., daß Dr. v. Bremen ein bereits im März angefordertes Dokument nicht beigebracht habe und bittet, ihn dazu anzuweisen und ihm selbst 6 Wochen Fristverlängerung zu gewähren. Das Tribunal weist Dr. v. Bremen am 05.11. entsprechend an, am 13.11.1704 folgt Dr. v. Bremen dem Mandat. Am 05.03.1705 bitten die Kl. darum, einen Fall, in dem sie 1684 als Kl. gegen den Amtmann aufgetreten sind, in die Urteilsfindung einzubeziehen, da dieser zeigt, daß sie zu hoch und für Grundstücke, die der Amtmann nutzt, zur Steuerzahlung herangezogen werden. Bekl. weist dies am 15.05.1705 zurück, wirft den Kl.n vor, den Prozeß nur verschleppen zu wollen und bittet um ein Urteil in der Sache. Der Ausgang des Falles erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1703-1704 2. Tribunal 1704-1705
Prozessbeilagen: (7) Plan für die Verteilung der Tribunals- und Konsistorialsteuer im Amt Poel von 1703; Prozeßvollmacht der Kl. für Adam von Bremen (o.D.); Tribunalsmandate an verschiedene Amtmänner auf Poel vom 14.11.1673, 08.01.1667, 28.10.1671, 30.10.1671; Aussage J.F. Speckiens vom 25.04.1704; Aufstellung über steuerbare Hufen auf Poel, darauf wohnende Kätner und Büdner und deren Steuerzahlung; vom Bekl. genutzter Steueranschlag; Auszug aus den Akten der Schweriner Justizkanzlei in Sachen Lorenz Schultz und dessen Erben vs. den Amtmann auf Poel wegen Einräumung eines Hofes vom 21.01.1637; Schreiben Margarethe Severins, Witwe des Franz Schultz an Adolf Friedrich, Herzog v. Mecklenburg vom 08.04.1647; herzogliches Schreiben an Jochim Gercken, Küchmeister zu Poel vom 09.04.1647; Tribunalsurteil vom 09.07.1683; Aufstellung über Beleidigungen Steebs gegenüber den Kl.; Schreiben der Kl. an Bekl. vom 22.03.1704; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 05.09.1704; Verpflichtung der Poeler Hausleute zur Besoldung eines Amtsrichters vom 21.12.1703; Schreiben Dr. v. Bremens an Kgl. Hof in Stockholm vom 07.03.1704 und an die Kgl. Kammer in Stockholm vom 14.12.1703, 07.01. und 18.02.1704; Vertragsangebot des Key Christian Walter über die Pacht des Kaltenhofes vom 08.12.1703; Tribunalsurteil vom 13.10.1673; Mitteilung des Oberst von Palmquist wegen Verpachtung der Poeler Windmühle vom 20.01.1704; Schreiben Jochim Ernst von Bernstorffs an Oberst Palmquist vom 06.02.1704; Entwurf des Pachtvertrages über die Windmühle; Tribunalsurteile vom 05.02. und 01.09.1684; Auszug aus Kgl. Resolution zur Verarrhendierung der Domänen vom 29.01.1697
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ