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Zwischen Hermann [IV. von Hessen], Erzbischof von Köln, Johann
[I. von Henneberg], Abt von Fulda, Wilhelm [II.], dem Mittleren, Landgraf
von Hesse...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1491-1500
1499 Dezember 18
Ausfertigung, Papier, zwei auf der Rückseite aufgedrückte Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gescheen zu Erffurt am Mitwochen nach Lucie virginis anno Domini millesimo quadringentesimo nonagesimo nono
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Zwischen Hermann [IV. von Hessen], Erzbischof von Köln, Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, Wilhelm [II.], dem Mittleren, Landgraf von Hessen und Wilhelm [III.], dem Jüngeren, Landgraf von Hessen, ist es zu Streitigkeiten gekommen. Als Schlichter haben Kurfürst Friedrich [III., der Weise], Herzog von Sachsen, und sein Bruder Johann [der Beständige], Herzog von Sachsen, alle Parteien nach Hersfeld geladen, um alle Standpunkte anzuhören und aufzuschreiben. Wegen der komplizierten Sachlage ist es bisher noch zu keiner Entscheidung gekommen. Deshalb haben die Herzöge entschieden, dass vom Mittwoch nach Barnabas 1499 [1499 Juni 12] bis Weihnachten 1499 [1499 Dezember 25] ein Waffenstillstand (bestant) gelten soll. In der Zwischenzeit haben die Herzöge bei einem weiteren Treffen versucht, eine Lösung zu erzielen oder selbst eine Entscheidung in dieser Angelegenheit zu treffen. Obwohl die Herzöge sich dieser Angelegenheit selbst angenommen haben, war es ihnen aufgrund anderer Geschäfte nicht möglich, persönlich anwesend zu sein. Trotzdem haben sie für den vergangen Sonntag [1499 Dezember 15] ein erneutes Treffen aller Parteien angesetzt und die folgenden Räte bevollmächtigt, in ihrem Namen zu verhandeln: Heinrich Reuß (Ruße) der Ältere aus Plauen (von Plaen), Herr in Greiz (Greutz); Ritter Heinrich vom Ende, Hofmeister; Doktor Gunther von Boyne, Dompropst und Dekan in Merseburg (Merseberg) und Naumburg (Numberg); Johann (Hans) Hunt, Landvogt in Sachsen; Kaspar (Caspar) Metzsch, Hauptmann in Weimar; Doktor Henning von Havelberg, Scholaster und Kanoniker in Erfurt. Für die anderen Parteien waren folgende Vertreter anwesend: Für den Erzbischof von Köln Ritter Konrad von Mansbach und Johann Engelender, Doktor beider Rechte; für den Abt von Fulda Burggraf Hartmann von Kirchberg, Doktor und Domherr in Mainz und Reinhard Schenk (Schengk) [von Stedtlingen], Kanzler von Fulda; für Landgraf Wilhelm [II.] den Mittleren Hofmeister Ludwig von Boyneburg, Doktor Heinrich Rulant, Dekan in Kassel, Konrad von Wallenstein (Waldenstein), Landvogt an der Werra (Werre), Doktor Johann Mut, Kanzler des Landgrafen; für Landgraf Wilhelm [III.] den Jüngeren Peter von Treisbach (Treispach), Richter des königlichen Kammergerichts, Johann von Dörnberg (Hans von Doringenberg) der Jüngere und Johann von Lünen genannt Mohr (Moer). Diese Räte haben im Namen ihrer Herren folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Erzbischof von Köln will die Schulden, wegen derer ihn Landgraf Wilhelm [III.] in Hersfeld angezeigt hat, bezahlen und die päpstliche Bestätigung hierfür bis zum nächsten Pfingstfest [1500 Juni 7] erlangen. 2. In der Auseinandersetzung zwischen den beiden hessischen Landgrafen wegen Ansprüchen auf bestimmte Lehen, Grundstücke und andere Rechte, die in Hersfeld verhandelt wurden, ist eine Einigung erzielt worden. Sollten erneute Streitigkeiten auftreten, sollen diese unterbunden und entsprechend der erzielten Einigung beigelegt werden. Wenn die dafür bestimmten Räte keine Lösung finden, soll Friedrich [III.] Obmann in dieser Streitigkeit sein. Innerhalb von vier Wochen müssen ihm alle relevanten Informationen vorgelegt werden, damit er innerhalb von drei Monaten ein Urteil fällen kann. 3. Die Streitigkeiten um Forderungen, die Landgraf Wilhelm [III.] und Abt Johann gegeneinander in Hersfeld vorgebracht haben, wird Friedrich [III.] als Schiedsrichter entscheiden. Dazu wird er bis zum nächsten Pfingstfest ein Treffen einberufen. Sollte dann keine Einigung erzielt werden, wird Friedrich diese Angelegenheit bis Michaelis 1500 [1500 September 29] entscheiden. Diese Entscheidung werden beide Parteien anerkennen. Mit dieser Urkunde sollen alle Streitigkeiten der aufgezählten Parteien beigelegt sein. Die Urkunde ist vierfach ausgefertigt worden. Siegelankündigung. Handlungsort: Erfurt. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich Reuß, Heinrich vom Ende
Vgl. hierzu auch Nr. 1332 und 1333.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.