Johann Rössler, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts Lichtenau beurkunden, daß Hans Brantz, Bürger zu Scherzheim, und seine Ehefrau Katharina dem Kaspar Villhecker als dem Pfleger des Gutleute-Hauses zu Scherzheim 3 fl. 8 Schillinge jährlichen Zinses von 75 fl. 8 Schillingen 8 Pfennigen Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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