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Der Knappe Johann von der Kere genannt von Roßdorf und der Knecht
Eckhard von Lichtenberg bekunden, dass sie von Heinrich [von Kranlucken],
Abt vo...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1351-1360
1354 Juni 20
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gebin ist an iare und tage als vorgeschriben stet
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Knappe Johann von der Kere genannt von Roßdorf und der Knecht Eckhard von Lichtenberg bekunden, dass sie von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda eine im Folgenden inserierte Urkunde erhalten haben. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1354 Juni 20: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, Dekan Dietrich und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie Johann von der Kere genannt von Roßdorf und Eckhard von Lichtenberg und ihren Erben Burg (hus) und Dorf Roßdorf [Lkr. Schmalkalden-Meiningen] mit dem dazugehörigen Gericht und allen Rechten und Einkünften für 1000 Pfund alter Heller verkauft haben. Vom Verkauf ausgenommen ist das Herbergsrecht. Zusätzlich erhalten Johann und Eckhard Einkünfte aus einer jährlichen Rente von 50 Pfund Heller für Sand aus den Dörfern, die im Sand liegen, zahlbar am Tag des heiligen Michael [September 29] und am Tag der heiligen Walburga [Mai 1]. Weitere Einkünfte kommen aus der heutigen Wüstung Werdenhausen (Wernhusen) [Wüstung bei Wiesenthal, Wartburgkr.] - sechs Pfund Heller -, aus Eckardts [Gem. Schwallungen, Lkr. Schmalkalden-Meiningen] (Eckerichs) - zwei Pfund Heller -, aus Wiesenthal (Wisental) [Thüringen] - zehn Schilling Heller aus dem Bannwein von Roßdorf - sowie jährlich 16 Malter Hafer von Eigenleuten und den Äckern an der Fulda. Es besteht für Heinrich ein Rückkaufrecht für 1000 Pfund Heller. Der Rückkauf muss einen Monat vorher angekündigt werden. Die Rückzahlung erfolgt in Roßdorf; Johann und Eckhard haben dort im Umkreis von einer Meile Geleitrecht. Die 1000 Pfund Heller können zur Hälfte in Gulden und zur Hälfte in Würzburger oder anderer Währung gezahlt werden. Sollten Johann, Eckhard oder ihre Erben das Geschäft rückgängig machen wollen, müssen sie dies ein Vierteljahr vorher ankündigen. Können oder wollen Heinrich und der Konvent das Geld nicht zurückzahlen, können Johann und Eckhard alles für 1000 Pfund Heller an einen Lehnsmann Heinrichs verkaufen oder verpfänden. Sollten Johann und Eckhard den Besitz verlieren, sollen sie von Heinrich angemessen entschädigt werden. Die Burg Roßdorf soll für Heinrich und das Kloster Offenhaus sein, ohne dass Johann und Eckhard ein Schaden entsteht. Beide Parteien wählen zwei Vertraute, die bauliche Veränderungen einvernehmlich beschließen sollen. Mit diesem Geschäft entsteht zudem ein Lehnsverhältnis zwischen beiden Parteien. Siegelankündigung des Abtes und des Konvents von Fulda. (Do man tzalte nach Crist geburte drutzenhundert iare in dem vier und funiftzegsten iare am Fritage nach sante Vits tage). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite, Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von der Kere genannt von Roßdorf
Vermerke (Urkunde): Siegler: Eckhard von Lichtenberg
Vgl. hierzu Nr. 412; hier wird ein Teil von Roßdorf von einem Verwandten Eckhards an Heinrich übergeben.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.