Kaiser Rudolf II. bestätigt seinem Rat Graf Philipp von Hanau, Herrn zu Lichtenberg dem Älteren, als Vormund des Philipp Wolf von Dagstuhl und des Heinrich und Philipp von Fleckenstein, das Privileg, ihre Reichslehen untereinander aufzuteilen und einander beim Aussterben einer Linie zu beerben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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