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Graf Eberhard der Ältere von Württemberg (der V., im Bart) als 'Selbstverkäufer' und Vogt., Bm., Richter und Gemeinde der Stadt Kirchheim unter Teck als 'Mitverkäufer' verschreiben Propst Peter und Konvent von Kloster Denkendorf, die am Martinstag 1492 Graf Eberhard dem Älteren 400 fl rh auf ein Jahr geliehen hatten, nun anstelle der fälligen Rückzahlung 20 fl jährliche Gült aus den Einkünften des Grafen in Stadt und Amt Kirchheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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