Vertrag zwischen dem kaiserlichen Rat Georg Ludwig v. Seinsheim zu Hohenkottenheim, dann dem Amtmann Christoph v. Seckendorff zu Creglingen und dem Vogt Johann Voit zu "Niedernzenn" (= Unternzenn) als Bevollmächtigtem des Hans Ludwig v. Seckendorff zu Sugenheim über die Teilung der Güter und Gefälle zu Krassolzheim, dann über weitere sechs Punkte, zumeist die gemeinschaftliche Ausübung der mit dem Besitz des Schlosses und Dorfes Krassolzheim verbundenen Gerechtsame betreffend.
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Vertrag zwischen dem kaiserlichen Rat Georg Ludwig v. Seinsheim zu Hohenkottenheim, dann dem Amtmann Christoph v. Seckendorff zu Creglingen und dem Vogt Johann Voit zu "Niedernzenn" (= Unternzenn) als Bevollmächtigtem des Hans Ludwig v. Seckendorff zu Sugenheim über die Teilung der Güter und Gefälle zu Krassolzheim, dann über weitere sechs Punkte, zumeist die gemeinschaftliche Ausübung der mit dem Besitz des Schlosses und Dorfes Krassolzheim verbundenen Gerechtsame betreffend.
Herrschaft Schwarzenberg, Urkunden 1249
Herrschaft Schwarzenberg, Urkunden
Herrschaft Schwarzenberg, Urkunden >> Herrschaft Schwarzenberg, Urkunden (Rep. 321.1) >> B. Urkunden aus dem Seinsheimer Archiv >> B.3. Gütererwerbungen und Veräußerungen >> B.3.2. Schloss Krassolzheim mit Herbolzheim, Krassolzheim, Krautostheim, Ulsenheim, Willanzheim (Seinsh. Arch. Lade 39-40; siehe auch A.14.2)
1578 März 25
Hinweis: laut Altrepertorium (Herrschaft Schwarzenberg, Archivverwaltung 43, fol. 118 f.) wurde bestimmt, dass die Pfarrbestellung, Fraisch, Waidwerk und Gerichtsbestellung in der Markung Krassolzheim gemeinsam mit Alternation des Vorsitzes beider herrschaftlichen Vögte oder Schultheißen geschehen, die Anordnung der Siebner, Gotteshaus- und Bauernmeister sowie der Umgelter aus beiderseits herrschaftlichen Untertanen mit derselben Wissen und Bewilligung erfolgen und die Verleihung und Genießung der Winterweide und Zehnten gemeinsam bleiben, hingegen das Gebot- und Bestrafungsrecht, die Bevormundung der Waisen und Abhör der Vormundsrechnungen jedem über seine Untertanen allein zustehen sollte; siehe auch Herrschaft Schwarzenberg, Urkunden 1238.
Ausfertigung (Pap., mit 3 anhängenden Siegeln und Unterschriften) und Kopie.
Urkunden
deutsch
Registratursignatur/AZ: Seinsh. Arch. III.39.11
Seinsheim, Georg Ludwig (d.Ä.) Freiherr von, zu Hohenkottenheim und Wässerndorf (gest. 1591)
Seckendorff, Christoph von (Amtmann)
Voit, Johann (Vogt zu Unterzenn)
Seckendorff, Johann Ludwig von
Krassolzheim (Gde. Sugenheim, Lkr. Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim)
Krassolzheim (Gde. Sugenheim, Lkr. Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim), Schloss
Unternzenn (Gde. Obernzenn, Lkr. Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim)
Creglingen (Lkr. Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg)
Sugenheim (Lkr. Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 11:51 MESZ
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- Herrschaft Schwarzenberg, Urkunden (Bestand)
- Herrschaft Schwarzenberg, Urkunden (Rep. 321.1) (Gliederung)
- B. Urkunden aus dem Seinsheimer Archiv (Gliederung)
- B.3. Gütererwerbungen und Veräußerungen (Gliederung)
- B.3.2. Schloss Krassolzheim mit Herbolzheim, Krassolzheim, Krautostheim, Ulsenheim, Willanzheim (Seinsh. Arch. Lade 39-40; siehe auch A.14.2) (Gliederung)