Vertrag zwischen dem kaiserlichen Rat Georg Ludwig v. Seinsheim zu Hohenkottenheim, dann dem Amtmann Christoph v. Seckendorff zu Creglingen und dem Vogt Johann Voit zu "Niedernzenn" (= Unternzenn) als Bevollmächtigtem des Hans Ludwig v. Seckendorff zu Sugenheim über die Teilung der Güter und Gefälle zu Krassolzheim, dann über weitere sechs Punkte, zumeist die gemeinschaftliche Ausübung der mit dem Besitz des Schlosses und Dorfes Krassolzheim verbundenen Gerechtsame betreffend.

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Staatsarchiv Nürnberg