Apel von Roßdorf (Rost-) und seine Frau Hedwig verkaufen Berthold, ehemaligem Pfarrer zu Urnshausen (Orsnhusen), Vikar zu Schmalkalden (Smal-), einen Hof in der Mark des Dorfes Sickendorf (Sycken-), aus dem jährlich je drei Viertel Korn und Hafer Fuldaer (Fulder) Maß, 10 Schilling Heller und zugehörige Abgaben (wisunge) anfallen, für bereits gezahlte 24 Pfund Heller; ein Rückkauf ist mit derselben Summe ist jeweils vor Walpurgis [1. Mai] möglich; erfolgt er danach, steht die an Michaelis [29. Sept.] fällige Gülte noch Berthold zu. Dieser kann den Hof an Dritte verkaufen oder versetzen. Die Aussteller geloben Währschaft nach Landesgewohnheit und stellen dafür als Bürgen Otto von Schafhausen (-husen) und Hermann von Schmalkalden; diese sind, wenn die Aussteller ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, nach Mahnung zum Einlager in einem offenen Wirtshaus zu Schmalkalden verpflichtet, bis Hindernisse oder Verstöße abgestellt sind. Otto und Hermann übernehmen ihre Verpflichtungen; da Otto kein Siegel hat, bedient er sich der Siegel Apels (1) und Hermanns (2). Zeugen: Heinrich Rex und Heinrich von Belrieth (-ryth), beide Kanoniker (thumherren) zu Schmalkalden.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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