Wilhelm von Villenbach bestätigt und beurkundet, dass ihm Propst und Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen auf sein Begehren heute eine Lade mit Briefschaften zurückerstattet haben, die er ihnen am Sonntag Letare 1498 zu treuen Händen anvertraut hatte. Den auf ihn selbst und auf Burkhard Hans von Ellerbach lautenden Kerbzettel, den der Aussteller für die Aushändigung der Papiere eigentlich hätte vorweisen müssen, der aber gegenwärtig verlegt ist, erklärt er hiermit ausdrücklich für kraftlos und nichtig. Für den Fall, dass zukünftig jemand die genannten Briefe beim Stift einfordern sollte, verspricht er Propst und Konvent außerdem Schadloshaltung und ggf. rechtliche Vertretung.