Rezess zwischen Markgraf Friedrich V. von Baden-Durlach und den Ortsvorgesetzten und Ausschüssen der untern Markgrafschaft, Pforzheimer Teils, wonach den Untertanen alle und jegliche Frohnden zum fürstlichen Hofstaat auf ein Jahr lang gegen Erlegung von drei fl. von jedem Hausgesess erlassen wurden und die Pforzheimer, obwohl durch ihre Privilegien von allen Frohnden befreit, sich zu diesem Frohngeld bereit erklärt haben