Abt Heinrich, Archidiakon, Prior Nikolaus und der ganze Konvent des Klosters zu Chemnitz geloben Burggraf Albrecht [VI.] von Leisnig (Lysnig), Herrn zu Rochsburg (Rochsperg), dass sie die mit seinem verstorbenen Vater Otto [I.] und seiner Mutter vereinbarten Seelgeräte (selgerete) halten wollen, wobei die Teilhabe an der Bruderschaft des Klosters und die Pflege der Jahrgedächtnisse (iargecziit), die mit Vigilien und Seelenmessen begangen werden sollen, erwähnt werden. Gemäß Übereinkunft Ottos [I.] mit dem verstorbenen Abt Ulrich soll am Jahrestag der Verstorbenen dem Konvent eine Mark Jahrzins als Gegenleistung für die Pflege der Jahrgedächtnisse ausgegeben werden. Burggraf Otto hatte dem Kloster neben anderen Stiftungen auch ein Gut, gelegen zu Blankenau (Blanckynnow<e>), das zuvor Johann von Landsberg (Landisperg) von diesem zu Lehen gehabt hatte, mit Gerichtsbarkeit und allen Rechten und Einkünften zugeeignet. - Siegel des Abtes und des Konventes angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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