Ferdinand, Bischof von Corvey, belehnt nach Ableben des Karl Friedrich von Gangreben den Domsyndikus und Regierungsadvokaten Karl Lohr als Bevollmächtigten des Johann Ernst Moritz von Gangreben zu Goddelsheim zu Mitbehuf des kaiserlich russischen Obristleutnants Otto Friedrich von Gangreben mit zwei Hufen im Dorf Goddelsheim und allen Köttstätten, früher im Lehnsbesitz des Rotger Weniger und der von Gangreben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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