Landhofmeister Graf Wolfgang von Fürstenberg und Kanzler Dr. Gregorius Lamparter entscheiden eine Streitsache zwischen Abt und Kloster Zwiefalten und Ritter Hans Spät um die in des letzteren Zwing und Bann gelegene Steingrube, die dem Kloster zugehört, dahingehend, daß der Vertrag, den Herzog Eberhard von Württemberg zwischen den streitenden Parteien aufgerichtetet hatte und in dem auch die gen. Steingrube inbegriffen war, in Kraft bleiben solle. Danach kann der Abt diese als sein Eigentum nutzen, falls aber dem Schloss oder Dorf von H. Spät Schaden entsteht, muß er vom Abt behoben werden. Letzterer soll H. Spät für den Neubau der Steinbrücke zu Zwiefaltendorf außerdem 150 fl rh übergeben, darf aber dafür die Brücke ungehindert nutzen. - Sr.: 1) - 2) Die beiden Schiedsrichter. Ausf., Perg.; 2 S. abg. Gekauft am 3. Febr. 1920 vom Tattenbachischen Archivar und Major a.D. Schöppl, Regensburg, für 10 Mark.