Abt Suetherus zu Yburg bekennt, daß Graf Otto zu Teckeneborg in der Villa Yborg einen Fischteich und gewisse Ländereien, so wie solche Graf Symon besessen hat, besitzt. Jedoch unter der Bedingung, daß, wenn nicht er selbst oder jemand von ihm Beauftragter auf der Burg Yburg wären, die Güter an das Kloster zurück fallen sollen. Ohne Datum.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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