Peter Wochner von Hargarten bekennt, daß er von Ital Humpis d.Ä., Bürger zu Ravensburg, die Hälfte des Hofs und Guts in Hargarten zu Erblehen erhalten hat. Die andere Hälfte ist bereits Erblehen des Ausstellers. Er wird den Hof in gutem Zustand erhalten, kann auch seine Gerechtigkeit verpfänden oder verkaufen, jedoch nur mit Vorwissen des Verleihers und nur an dessen Eigenleute. Jährlich zu Martini sind nach Ravensburg als Zins und Hofgeld zu liefern 8 Scheffel Hafer Ravensburger Maßes, 19 ß d Lindauer Währung, 4 Herbsthühner, 1 Fasnachthuhn und 50 Eier. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen, insbesondere Verkauf an Dritte, fällt das Gut dem Verleiher heim. Solange die Beliehenen sich aber an die Bedingungen halten, darf der Verleiher das Gut keinem besseren Huber geben oder die Abgaben erhöhen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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