Peter Wochner von Hargarten bekennt, daß er von Ital Humpis d.Ä., Bürger zu Ravensburg, die Hälfte des Hofs und Guts in Hargarten zu Erblehen erhalten hat. Die andere Hälfte ist bereits Erblehen des Ausstellers. Er wird den Hof in gutem Zustand erhalten, kann auch seine Gerechtigkeit verpfänden oder verkaufen, jedoch nur mit Vorwissen des Verleihers und nur an dessen Eigenleute. Jährlich zu Martini sind nach Ravensburg als Zins und Hofgeld zu liefern 8 Scheffel Hafer Ravensburger Maßes, 19 ß d Lindauer Währung, 4 Herbsthühner, 1 Fasnachthuhn und 50 Eier. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen, insbesondere Verkauf an Dritte, fällt das Gut dem Verleiher heim. Solange die Beliehenen sich aber an die Bedingungen halten, darf der Verleiher das Gut keinem besseren Huber geben oder die Abgaben erhöhen.
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Peter Wochner von Hargarten bekennt, daß er von Ital Humpis d.Ä., Bürger zu Ravensburg, die Hälfte des Hofs und Guts in Hargarten zu Erblehen erhalten hat. Die andere Hälfte ist bereits Erblehen des Ausstellers. Er wird den Hof in gutem Zustand erhalten, kann auch seine Gerechtigkeit verpfänden oder verkaufen, jedoch nur mit Vorwissen des Verleihers und nur an dessen Eigenleute. Jährlich zu Martini sind nach Ravensburg als Zins und Hofgeld zu liefern 8 Scheffel Hafer Ravensburger Maßes, 19 ß d Lindauer Währung, 4 Herbsthühner, 1 Fasnachthuhn und 50 Eier. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen, insbesondere Verkauf an Dritte, fällt das Gut dem Verleiher heim. Solange die Beliehenen sich aber an die Bedingungen halten, darf der Verleiher das Gut keinem besseren Huber geben oder die Abgaben erhöhen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 512
fasc. 081 n. 01
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1465 Juli 20 (an samstag vor sant Maria Magdalena tag)
21,3 x 35 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Ravensburg
Aussteller: Peter Wochner von Hargarten
Empfänger: Ital Humpis d.Ä., Bürger zu Ravensburg
Siegler: Heinrich ("Hantrich") Humpis, Bürgermeister, Hans Weber, Stadtammann in Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S.
Aussteller: Peter Wochner von Hargarten
Empfänger: Ital Humpis d.Ä., Bürger zu Ravensburg
Siegler: Heinrich ("Hantrich") Humpis, Bürgermeister, Hans Weber, Stadtammann in Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S.
Humpis, Heinrich; Bürgermeister
Humpis, Ital d. Ä.
Weber, Hans; Stadtammann
Wochner, Peter
Hargarten : Bodnegg RV
Hargarten : Bodnegg RV; Einwohner
Lindau (Bodensee) LI; Währung
Ravensburg RV
Ravensburg RV; Bürgermeister
Ravensburg RV; Einwohner
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Stadtammann
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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