Vergleich zwischen der Stadt Oberwesel ud dem Abte Johann Specht von Bubenheim, daß das Kloster von den Besitzungen, die es zur Zeit in und bei Oberwesel hat, mit Ausnahme der Weingärten eine Jahresabgabe von 8 Gulden zahlen soll, die Weingärten und noch zu erwerbenden Güter gleich den Besitzungen der Bürger besteuert werden sollen.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner