Departement Neuchâtel (Bestand)
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III. HA DN
Tektonik >> STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 >> Auswärtige und Bundes-Angelegenheiten >> Auswärtige Angelegenheiten
Laufzeit: 1800 - 1860
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Einleitung
Territorialgeschichte
Das Fürstentum Neuchâtel und Valengin (Neuenburg und Valendis), der heutige Kanton Neuchâtel in der Schweiz, kam 1707 durch Erbgang an Preußen. Im Schönbrunner Vertrag von 1805 musste Preußen Neuchâtel an Frankreich abtreten. Das Gebiet wurde als Titularfürstentum dem französischen Marschall Berthier übertragen. Nach dem Zusammenbruch des napoleonischen Frankreich erfolgte mit Zustimmung der Großmächte im Januar 1814 die erneute, vom Wiener Kongress 1815 bestätigte Besitzergreifung Neuchâtels durch den preußischen König. Die staatsrechtliche Stellung des Fürstentums war recht kompliziert, da es einerseits als einziger monarchischer Staat der Schweizer Eidgenossenschaft beitrat, andererseits zwar nicht in das preußische Staatsgebiet inkorporiert, aber doch durch Personalunion mit Preußen verbunden wurde. Nach einem 1831 niedergeschlagenen Versuch, die preußische Oberhoheit zu beenden, gelang es republikanischen Kräften in einem Aufstand 1848, den Gouverneur Ernst von Pfuel zum Rücktritt zu zwingen. Verschiedenen [gescheiterten] Versuchen, Neuchâtel wieder unter preußische Verwaltung zu stellen, folgte am 26. Mai 1857 im Vertrag von Paris der endgültige Verzicht Preußens auf das Fürstentum.
Institutionsgeschichte
Für die Bearbeitung der Angelegenheiten Neuchâtels auf der zentralen Verwaltungsebene wurde am 29. Juli 1814 in Berlin das Departement für Neuchâtel eingesetzt. Es hatte hauptsächlich die Funktion, die Verbindung zwischen Preußen und Neuchâtel aufrecht zu erhalten und die dortigen außen- und innenpolitischen Verhältnisse im Sinne der preußischen Politik zu lenken. Andererseits sollte das Departement zugleich eine Interessenvertretung Neuchâtels bei der Zentrale in Berlin sein.
Die Behörde unterstand dem Staatskanzleramt bis zum Tode des Staatskanzlers v. Hardenberg am 26. November 1822, lediglich unterbrochen durch die von August bis Dezember 1819 dauernde Unterstellung des Departements unter dem Minister für ständische und Kommunalangelegenheiten v. Humboldt. Nach dem Tode Hardenbergs wurde die Behörde durch Kabinettsorder vom 2. Dezember 1822 dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten nachgeordnet. Leiter des Departements war bis 1848 der jeweilige Außenminister.
Die Revolution von 1848 befreite Neuchâtel faktisch von den Bindungen an Preußen. Das Departement in Berlin verlor dadurch seine Funktionen, es wurde aufgelöst. Die Behördenregistratur blieb jedoch unter der Verwaltung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten bis 1857, dem Jahr der offiziellen Verzichtleistung des preußischen Königs auf Neuchâtel, bestehen.
Bestandsgeschichte
Die Akten des Departements für Neuchâtel wurden 1857 vom Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten an das Geheime Staatsarchiv abgegeben. Sie bildeten keinen eigenen Bestand, sondern wurden der Repositur 64, dem so genannten Oranischen Archiv, als Rep. 64 IV zugewiesen. Erst 1967/68 erfolgte eine Bestandsbildung nach dem Provenienzprinzip im Rahmen einer Neubearbeitung der Überlieferung des Departements. Nach Neuverzeichnis und Ordnung des Bestandes wurde eine laufende Nummer als Aktensignatur vergeben. Innerhalb der Tektonik des Geheimen Staatsarchivs wurde der Bestand der III. Hauptabteilung zugeordnet.
Der Bestand umfasst 1123 Akten aus der Zeit von 1814 - 1845.
Die Akten sind
zu zitieren: GStA PK III. HA, Departement Neuchâtel, Nr. ...
zu bestellen: GStA PK III. HA, Departement Neuchâtel, Nr. ...
letzte vergebene Nummer: 1124
Die Einleitung beruht im Wesentlichen auf einer Ausarbeitung von Diplomarchivar Dr. Joachim Lehmann im Jahre 1975.
(Dr. Susanne Brockfeld) (Sigrun Reinhardt)
Zitierweise: GStA PK, III. HA DN
Einleitung
Territorialgeschichte
Das Fürstentum Neuchâtel und Valengin (Neuenburg und Valendis), der heutige Kanton Neuchâtel in der Schweiz, kam 1707 durch Erbgang an Preußen. Im Schönbrunner Vertrag von 1805 musste Preußen Neuchâtel an Frankreich abtreten. Das Gebiet wurde als Titularfürstentum dem französischen Marschall Berthier übertragen. Nach dem Zusammenbruch des napoleonischen Frankreich erfolgte mit Zustimmung der Großmächte im Januar 1814 die erneute, vom Wiener Kongress 1815 bestätigte Besitzergreifung Neuchâtels durch den preußischen König. Die staatsrechtliche Stellung des Fürstentums war recht kompliziert, da es einerseits als einziger monarchischer Staat der Schweizer Eidgenossenschaft beitrat, andererseits zwar nicht in das preußische Staatsgebiet inkorporiert, aber doch durch Personalunion mit Preußen verbunden wurde. Nach einem 1831 niedergeschlagenen Versuch, die preußische Oberhoheit zu beenden, gelang es republikanischen Kräften in einem Aufstand 1848, den Gouverneur Ernst von Pfuel zum Rücktritt zu zwingen. Verschiedenen [gescheiterten] Versuchen, Neuchâtel wieder unter preußische Verwaltung zu stellen, folgte am 26. Mai 1857 im Vertrag von Paris der endgültige Verzicht Preußens auf das Fürstentum.
Institutionsgeschichte
Für die Bearbeitung der Angelegenheiten Neuchâtels auf der zentralen Verwaltungsebene wurde am 29. Juli 1814 in Berlin das Departement für Neuchâtel eingesetzt. Es hatte hauptsächlich die Funktion, die Verbindung zwischen Preußen und Neuchâtel aufrecht zu erhalten und die dortigen außen- und innenpolitischen Verhältnisse im Sinne der preußischen Politik zu lenken. Andererseits sollte das Departement zugleich eine Interessenvertretung Neuchâtels bei der Zentrale in Berlin sein.
Die Behörde unterstand dem Staatskanzleramt bis zum Tode des Staatskanzlers v. Hardenberg am 26. November 1822, lediglich unterbrochen durch die von August bis Dezember 1819 dauernde Unterstellung des Departements unter dem Minister für ständische und Kommunalangelegenheiten v. Humboldt. Nach dem Tode Hardenbergs wurde die Behörde durch Kabinettsorder vom 2. Dezember 1822 dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten nachgeordnet. Leiter des Departements war bis 1848 der jeweilige Außenminister.
Die Revolution von 1848 befreite Neuchâtel faktisch von den Bindungen an Preußen. Das Departement in Berlin verlor dadurch seine Funktionen, es wurde aufgelöst. Die Behördenregistratur blieb jedoch unter der Verwaltung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten bis 1857, dem Jahr der offiziellen Verzichtleistung des preußischen Königs auf Neuchâtel, bestehen.
Bestandsgeschichte
Die Akten des Departements für Neuchâtel wurden 1857 vom Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten an das Geheime Staatsarchiv abgegeben. Sie bildeten keinen eigenen Bestand, sondern wurden der Repositur 64, dem so genannten Oranischen Archiv, als Rep. 64 IV zugewiesen. Erst 1967/68 erfolgte eine Bestandsbildung nach dem Provenienzprinzip im Rahmen einer Neubearbeitung der Überlieferung des Departements. Nach Neuverzeichnis und Ordnung des Bestandes wurde eine laufende Nummer als Aktensignatur vergeben. Innerhalb der Tektonik des Geheimen Staatsarchivs wurde der Bestand der III. Hauptabteilung zugeordnet.
Der Bestand umfasst 1123 Akten aus der Zeit von 1814 - 1845.
Die Akten sind
zu zitieren: GStA PK III. HA, Departement Neuchâtel, Nr. ...
zu bestellen: GStA PK III. HA, Departement Neuchâtel, Nr. ...
letzte vergebene Nummer: 1124
Die Einleitung beruht im Wesentlichen auf einer Ausarbeitung von Diplomarchivar Dr. Joachim Lehmann im Jahre 1975.
(Dr. Susanne Brockfeld) (Sigrun Reinhardt)
Zitierweise: GStA PK, III. HA DN
Umfang: 9 lfm (1129 VE); Angaben zum Umfang: 9 lfm (1129 VE)
Bestand
deutsch
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
19.08.2025, 12:19 PM CEST
Hierarchy
Hierarchy detail view
- Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
- Tektonik
- STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 (Archival tectonics)
- Auswärtige und Bundes-Angelegenheiten (Archival tectonics)
- Auswärtige Angelegenheiten (Archival tectonics)
- Departement Neuchâtel (Archival holding)