Departement Neuchâtel (Bestand)
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III. HA DN
Tektonik >> STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 >> Auswärtige und Bundes-Angelegenheiten >> Auswärtige Angelegenheiten
Laufzeit: 1800 - 1860
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Einleitung
Territorialgeschichte
Das Fürstentum Neuchâtel und Valengin (Neuenburg und Valendis), der heutige Kanton Neuchâtel in der Schweiz, kam 1707 durch Erbgang an Preußen. Im Schönbrunner Vertrag von 1805 musste Preußen Neuchâtel an Frankreich abtreten. Das Gebiet wurde als Titularfürstentum dem französischen Marschall Berthier übertragen. Nach dem Zusammenbruch des napoleonischen Frankreich erfolgte mit Zustimmung der Großmächte im Januar 1814 die erneute, vom Wiener Kongress 1815 bestätigte Besitzergreifung Neuchâtels durch den preußischen König. Die staatsrechtliche Stellung des Fürstentums war recht kompliziert, da es einerseits als einziger monarchischer Staat der Schweizer Eidgenossenschaft beitrat, andererseits zwar nicht in das preußische Staatsgebiet inkorporiert, aber doch durch Personalunion mit Preußen verbunden wurde. Nach einem 1831 niedergeschlagenen Versuch, die preußische Oberhoheit zu beenden, gelang es republikanischen Kräften in einem Aufstand 1848, den Gouverneur Ernst von Pfuel zum Rücktritt zu zwingen. Verschiedenen [gescheiterten] Versuchen, Neuchâtel wieder unter preußische Verwaltung zu stellen, folgte am 26. Mai 1857 im Vertrag von Paris der endgültige Verzicht Preußens auf das Fürstentum.
Institutionsgeschichte
Für die Bearbeitung der Angelegenheiten Neuchâtels auf der zentralen Verwaltungsebene wurde am 29. Juli 1814 in Berlin das Departement für Neuchâtel eingesetzt. Es hatte hauptsächlich die Funktion, die Verbindung zwischen Preußen und Neuchâtel aufrecht zu erhalten und die dortigen außen- und innenpolitischen Verhältnisse im Sinne der preußischen Politik zu lenken. Andererseits sollte das Departement zugleich eine Interessenvertretung Neuchâtels bei der Zentrale in Berlin sein.
Die Behörde unterstand dem Staatskanzleramt bis zum Tode des Staatskanzlers v. Hardenberg am 26. November 1822, lediglich unterbrochen durch die von August bis Dezember 1819 dauernde Unterstellung des Departements unter dem Minister für ständische und Kommunalangelegenheiten v. Humboldt. Nach dem Tode Hardenbergs wurde die Behörde durch Kabinettsorder vom 2. Dezember 1822 dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten nachgeordnet. Leiter des Departements war bis 1848 der jeweilige Außenminister.
Die Revolution von 1848 befreite Neuchâtel faktisch von den Bindungen an Preußen. Das Departement in Berlin verlor dadurch seine Funktionen, es wurde aufgelöst. Die Behördenregistratur blieb jedoch unter der Verwaltung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten bis 1857, dem Jahr der offiziellen Verzichtleistung des preußischen Königs auf Neuchâtel, bestehen.
Bestandsgeschichte
Die Akten des Departements für Neuchâtel wurden 1857 vom Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten an das Geheime Staatsarchiv abgegeben. Sie bildeten keinen eigenen Bestand, sondern wurden der Repositur 64, dem so genannten Oranischen Archiv, als Rep. 64 IV zugewiesen. Erst 1967/68 erfolgte eine Bestandsbildung nach dem Provenienzprinzip im Rahmen einer Neubearbeitung der Überlieferung des Departements. Nach Neuverzeichnis und Ordnung des Bestandes wurde eine laufende Nummer als Aktensignatur vergeben. Innerhalb der Tektonik des Geheimen Staatsarchivs wurde der Bestand der III. Hauptabteilung zugeordnet.
Der Bestand umfasst 1123 Akten aus der Zeit von 1814 - 1845.
Die Akten sind
zu zitieren: GStA PK III. HA, Departement Neuchâtel, Nr. ...
zu bestellen: GStA PK III. HA, Departement Neuchâtel, Nr. ...
letzte vergebene Nummer: 1124
Die Einleitung beruht im Wesentlichen auf einer Ausarbeitung von Diplomarchivar Dr. Joachim Lehmann im Jahre 1975.
(Dr. Susanne Brockfeld) (Sigrun Reinhardt)
Zitierweise: GStA PK, III. HA DN
Einleitung
Territorialgeschichte
Das Fürstentum Neuchâtel und Valengin (Neuenburg und Valendis), der heutige Kanton Neuchâtel in der Schweiz, kam 1707 durch Erbgang an Preußen. Im Schönbrunner Vertrag von 1805 musste Preußen Neuchâtel an Frankreich abtreten. Das Gebiet wurde als Titularfürstentum dem französischen Marschall Berthier übertragen. Nach dem Zusammenbruch des napoleonischen Frankreich erfolgte mit Zustimmung der Großmächte im Januar 1814 die erneute, vom Wiener Kongress 1815 bestätigte Besitzergreifung Neuchâtels durch den preußischen König. Die staatsrechtliche Stellung des Fürstentums war recht kompliziert, da es einerseits als einziger monarchischer Staat der Schweizer Eidgenossenschaft beitrat, andererseits zwar nicht in das preußische Staatsgebiet inkorporiert, aber doch durch Personalunion mit Preußen verbunden wurde. Nach einem 1831 niedergeschlagenen Versuch, die preußische Oberhoheit zu beenden, gelang es republikanischen Kräften in einem Aufstand 1848, den Gouverneur Ernst von Pfuel zum Rücktritt zu zwingen. Verschiedenen [gescheiterten] Versuchen, Neuchâtel wieder unter preußische Verwaltung zu stellen, folgte am 26. Mai 1857 im Vertrag von Paris der endgültige Verzicht Preußens auf das Fürstentum.
Institutionsgeschichte
Für die Bearbeitung der Angelegenheiten Neuchâtels auf der zentralen Verwaltungsebene wurde am 29. Juli 1814 in Berlin das Departement für Neuchâtel eingesetzt. Es hatte hauptsächlich die Funktion, die Verbindung zwischen Preußen und Neuchâtel aufrecht zu erhalten und die dortigen außen- und innenpolitischen Verhältnisse im Sinne der preußischen Politik zu lenken. Andererseits sollte das Departement zugleich eine Interessenvertretung Neuchâtels bei der Zentrale in Berlin sein.
Die Behörde unterstand dem Staatskanzleramt bis zum Tode des Staatskanzlers v. Hardenberg am 26. November 1822, lediglich unterbrochen durch die von August bis Dezember 1819 dauernde Unterstellung des Departements unter dem Minister für ständische und Kommunalangelegenheiten v. Humboldt. Nach dem Tode Hardenbergs wurde die Behörde durch Kabinettsorder vom 2. Dezember 1822 dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten nachgeordnet. Leiter des Departements war bis 1848 der jeweilige Außenminister.
Die Revolution von 1848 befreite Neuchâtel faktisch von den Bindungen an Preußen. Das Departement in Berlin verlor dadurch seine Funktionen, es wurde aufgelöst. Die Behördenregistratur blieb jedoch unter der Verwaltung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten bis 1857, dem Jahr der offiziellen Verzichtleistung des preußischen Königs auf Neuchâtel, bestehen.
Bestandsgeschichte
Die Akten des Departements für Neuchâtel wurden 1857 vom Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten an das Geheime Staatsarchiv abgegeben. Sie bildeten keinen eigenen Bestand, sondern wurden der Repositur 64, dem so genannten Oranischen Archiv, als Rep. 64 IV zugewiesen. Erst 1967/68 erfolgte eine Bestandsbildung nach dem Provenienzprinzip im Rahmen einer Neubearbeitung der Überlieferung des Departements. Nach Neuverzeichnis und Ordnung des Bestandes wurde eine laufende Nummer als Aktensignatur vergeben. Innerhalb der Tektonik des Geheimen Staatsarchivs wurde der Bestand der III. Hauptabteilung zugeordnet.
Der Bestand umfasst 1123 Akten aus der Zeit von 1814 - 1845.
Die Akten sind
zu zitieren: GStA PK III. HA, Departement Neuchâtel, Nr. ...
zu bestellen: GStA PK III. HA, Departement Neuchâtel, Nr. ...
letzte vergebene Nummer: 1124
Die Einleitung beruht im Wesentlichen auf einer Ausarbeitung von Diplomarchivar Dr. Joachim Lehmann im Jahre 1975.
(Dr. Susanne Brockfeld) (Sigrun Reinhardt)
Zitierweise: GStA PK, III. HA DN
Umfang: 9 lfm (1129 VE); Angaben zum Umfang: 9 lfm (1129 VE)
Bestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
19.08.2025, 12:19 MESZ