Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Emmerich bekunden, dass sie für den Wert von 400 alten kaiserlicher oder französischer Schilden, die sie in kurfürstl. oberl. rhein. Goldgulden erhalten haben, Arnold Boynck then Haue eine Erbrente von jährlich 20 alten kaiserlicher oder französischer Schilden (oder anderer vom klevischen Rentmeister angenommener Münze) verkauft haben aus "der Bier(t)zizen" (die nicht anderweitig belastet werden darf) und anderen Gütern und Renten der Stadt, zahlbar am 1. Mai im Hofe des Martinsmünsters. Bei Verzug werden tägllich 2 alte tornosische Groschen Aufschlag berechnet. Bürgermeister und Rentmeister haften notfalls mit ihrem Gut. Siegelankündigung: Stadtsiegel Gegeven des donredages op sonte Georgius avent martiris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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