Berufung gegen ein Urteil, das dem Appellaten einen Arrest auf das Unterpfand einer Rente über 51 Malter Roggen zuerkannte, nachdem diese von den Pächtern nicht entrichtet worden war. Dietrich zu Myllendonk hatte gegen den Arrest aufgrund eigener Ansprüche geklagt. Die Appellanten erklären, daß sie keine Ladung zu dem Verfahren der Vorinstanz erhalten hatten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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