Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um Steuerschulden eines Weingutes in Oberkassel (Herzogtum Berg), das der Appellant von seiner Schwiegermutter übernommen und nach dem Krieg wieder instand zu setzen begonnen hatte. Er hatte in Abschlag auf angebliche Steuerschulden des Gutes in Höhe von 363 Rtlr. 100 Rtlr. bezahlt, nachdem aber seine Schwiegermutter Zweifel an dieser Summe geäußert hatte, Einsicht in die Steuerunterlagen verlangt, aber weder vom Steuereinnehmer, Schultheiß Gerhard Conen (Cohnen), noch von dessen Witwe, dem Sohn und dessen Witwe, nunmehr Ehefrau des Appellaten, erhalten. Vielmehr war er 1674 wegen einer Steuerschuld von inzwischen 689 Rtlr. vor dem Rentmeister zu Löwenberg verklagt und trotz seiner Einwände von diesem und 1678 von der Hofkanzlei zur Zahlung verurteilt worden. Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß auch nachdem er dagegen um Restitutio in integrum nachgesucht hatte, die Hofkanzlei das Urteil von 1678 bestätigte. Der Appellant wirft allen Vorinstanzen Form- und Verfahrensfehler vor.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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