Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Wolff v. Todenwart: Landgraf Georg bekennt, seinem Kanzler Anton Wolff v. Todenwarth 3000 Reichstaler und 100 Goldgulden zu schulden, weist den Zi...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 21 Orte, Buchstabe W >> 21.16 Wolff v. Todenwart
1630 Januar 5
Wolff v. Todenwarth
Original-Pergament mit Siegel und Unterschrift
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wolff v. Todenwart: Landgraf Georg bekennt, seinem Kanzler Anton Wolff v. Todenwarth 3000 Reichstaler und 100 Goldgulden zu schulden, weist den Zins von 5% auf die Kellerei Eppstein an und verunterpfändet die ihm von Mainz pfandlich überlassene halbe Herrschaft Itter.