Conlin Mesch, Jakob Kühfuß, Gilg Keßmann, Theiß Allgäuer und Ulrich Schmauder, alle zu Metzingen, wegen Wildfrevels im fürstlichen Forst zu Urach gef., jedoch auf Fürbitten mit der Auflage freigel., sich fortan wohl zu verhalten, ihre Atzung und eine Strafe von je 10 lb h zu bezahlen und eine Bürgschaft von je 40 fl zu leisten, in Zukunft keine Büchse bei sich zu tragen, sich allen Waidwerks zu enthalten und Jagdvergehen anderer der Obrigkeit anzuzeigen, schwören U. und versprechen eidlich, dem nachzukommen. - Bürgen: 1) Marx Thoman (für C. Mesch) 2) Lentzin Kühfuß ( für J. Kühfuß) 3) Jörg Hezer (für G. Keßmann) 4) Jakob Ölkrug (für Th. Allgäuer) 5) Jakob Mesner (für U. Schmauder).
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Conlin Mesch, Jakob Kühfuß, Gilg Keßmann, Theiß Allgäuer und Ulrich Schmauder, alle zu Metzingen, wegen Wildfrevels im fürstlichen Forst zu Urach gef., jedoch auf Fürbitten mit der Auflage freigel., sich fortan wohl zu verhalten, ihre Atzung und eine Strafe von je 10 lb h zu bezahlen und eine Bürgschaft von je 40 fl zu leisten, in Zukunft keine Büchse bei sich zu tragen, sich allen Waidwerks zu enthalten und Jagdvergehen anderer der Obrigkeit anzuzeigen, schwören U. und versprechen eidlich, dem nachzukommen. - Bürgen: 1) Marx Thoman (für C. Mesch) 2) Lentzin Kühfuß ( für J. Kühfuß) 3) Jörg Hezer (für G. Keßmann) 4) Jakob Ölkrug (für Th. Allgäuer) 5) Jakob Mesner (für U. Schmauder).
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6313
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 11. Band 11: Urach, Stadt / Amt / Forst, auch außeramtliche Orte >> 11.4 Uracher Forst
1560 Mai 22
1 U
Urkunden
Siegler: Bernhard Brendlin, Stadtschreiber zu Urach
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Allgäuer, Theiß
Hezer, Jörg
Keßmann, Gilg
Kühfuß, Jakob
Kühfuß, Lentzin
Mesch, Conlin
Mesner, Jakob
Ölkrug, Jakob
Schmauder, Ulrich
Thoman, Marx
Metzingen RT
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ
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