Sebastian Frank (Franckh), öffentlicher und am Kammergericht eingeschriebener Notar kaiserlicher Autorität bekundet, dass er bei dem Einspruch (pr...
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1592
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1561-1570
1561 Mai 27
Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... als man nach Ihesu Christi unsers einigen Erlosers unnd Seligmachers geburt funfzehenhundert und ein und sechtzig ihar zelet der vierdten romer zinßzal zu latein indictio genant herschung und regirung des allerdurchleuchtigsten großmechtigsten und unuberwindlichsten fursten und hern hern Ferdinanden des ersten solihs namens erwelten romischen kheisars zu allen zeithenn mherern des reichs in Germanien ... unsers allergnedigsten hern irer kheyserlichen maiestet regiments des heiligen romischen reichs ihm ein und dreissigsten unnd der andern im vierunddreissigsten ihar uf Mitwochenn der do whard der siebenundzwentzigst monatstag Maii zwischen eilf und zwolf uhren im mittag zu Freyennsteinaw ihn Jorgen Staden schultheisen doselbsten behausung und seiner untern stuben ...
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Sebastian Frank (Franckh), öffentlicher und am Kammergericht eingeschriebener Notar kaiserlicher Autorität bekundet, dass er bei dem Einspruch (protestation) und allen anderen Handlungen mit den aufgeführten Zeugen persönlich anwesend war, sie gesehen und gehört, das vorliegende Notariatsinstrument eigenhändig geschrieben und mit seinem Namen und Notarszeichen unterzeichnet hat. Vor dem Notar und den Zeugen ist Lorenz (Laurentius) Lommersheim, Hofrat in Fulda, erschienen und hat vor dem von ihm einbestellten Jakob Knob, Amtmann der von Riedesel in Freiensteinau, Einspruch eingelegt. Er berichtet, dass Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], bestätigter Abt von Fulda, erfahren hat, dass 1561 Mai 24 gegen Abend (am heiligen Pfingstabendt nehstverschienen gegen abenth) in Hauswurz (zum Haußwirts) Dietrich (Ditz) Weigandt grundlos von Ulrich Henserle erstochen worden ist. Der Abt, dem die hohe Gerichtsbarkeit zusteht, hat seinen Marschall beauftragt, zu veranlassen, dass der Getötete, nachdem der Täter nach dem Mord geflohen ist, bestattet wird. Der Schultheiß [Jakob Knob] hat im Namen seiner Junker, der Riedesel von Eisenbach, eigenmächtig und ohne Wissen oder Auftrag [des Abtes] den Getöteten von Hauswurz nach Freiensteinau überführen und auf dem dortigen Friedhof beisetzen lassen. Der Abt wollte den Leichnam daraufhin exhumieren und zur Wahrung seiner obrigkeitlichen Rechte an einem anderen Ort bestatten lassen. Da der Leichnam wegen der derzeitigen Wärme schnell zu riechen beginnt und er zum Friedhof der Pfarrei des Abtes hätte transportiert werden müssen, hat der Abt auf die Exhumierung verzichtet. Aus der eigenmächtigen Vorgehensweise des Amtmanns der von Riedesel ist jedoch kein Vorrecht für künftige Überführungen und Bestattungen abzuleiten. Im Namen des Abtes bittet Lorenz Lommersheim den Notar, über die geschilderten Handlungen ein oder zwei Notariatsinstrumente auszustellen, was dieser tut. Handlungsort: in der unteren Stube der Wohnung Georg Stads, Schultheiß' von Freiensteinau. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Medard Mutich [?], ehemaliger Pfarrer
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Zimmermann, Stellvertreter des Pfarrers
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Georg (Jorgen) Stad, Schultheiß
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann (Hansen) Mingenberg [?], Schultheiß in (Neidenaw)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Joachim Schenk, Wolf Richter, Quirin Steube, Johann (Henn) Flach, Nikolaus (Clausen) Siffel, Johann (Henn) Silch, Johann (Hansen) Boll, Johann (Hansen) Gerich, [alle] in Freiensteinau wohnhaft
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Sebastian Frank (Franckh), öffentlicher und am Kammergericht eingeschriebener Notar kaiserlicher Autorität bekundet, dass er bei dem Einspruch (protestation) und allen anderen Handlungen mit den aufgeführten Zeugen persönlich anwesend war, sie gesehen und gehört, das vorliegende Notariatsinstrument eigenhändig geschrieben und mit seinem Namen und Notarszeichen unterzeichnet hat. Vor dem Notar und den Zeugen ist Lorenz (Laurentius) Lommersheim, Hofrat in Fulda, erschienen und hat vor dem von ihm einbestellten Jakob Knob, Amtmann der von Riedesel in Freiensteinau, Einspruch eingelegt. Er berichtet, dass Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], bestätigter Abt von Fulda, erfahren hat, dass 1561 Mai 24 gegen Abend (am heiligen Pfingstabendt nehstverschienen gegen abenth) in Hauswurz (zum Haußwirts) Dietrich (Ditz) Weigandt grundlos von Ulrich Henserle erstochen worden ist. Der Abt, dem die hohe Gerichtsbarkeit zusteht, hat seinen Marschall beauftragt, zu veranlassen, dass der Getötete, nachdem der Täter nach dem Mord geflohen ist, bestattet wird. Der Schultheiß [Jakob Knob] hat im Namen seiner Junker, der Riedesel von Eisenbach, eigenmächtig und ohne Wissen oder Auftrag [des Abtes] den Getöteten von Hauswurz nach Freiensteinau überführen und auf dem dortigen Friedhof beisetzen lassen. Der Abt wollte den Leichnam daraufhin exhumieren und zur Wahrung seiner obrigkeitlichen Rechte an einem anderen Ort bestatten lassen. Da der Leichnam wegen der derzeitigen Wärme schnell zu riechen beginnt und er zum Friedhof der Pfarrei des Abtes hätte transportiert werden müssen, hat der Abt auf die Exhumierung verzichtet. Aus der eigenmächtigen Vorgehensweise des Amtmanns der von Riedesel ist jedoch kein Vorrecht für künftige Überführungen und Bestattungen abzuleiten. Im Namen des Abtes bittet Lorenz Lommersheim den Notar, über die geschilderten Handlungen ein oder zwei Notariatsinstrumente auszustellen, was dieser tut. Handlungsort: in der unteren Stube der Wohnung Georg Stads, Schultheiß' von Freiensteinau. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Medard Mutich [?], ehemaliger Pfarrer
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Zimmermann, Stellvertreter des Pfarrers
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Georg (Jorgen) Stad, Schultheiß
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann (Hansen) Mingenberg [?], Schultheiß in (Neidenaw)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Joachim Schenk, Wolf Richter, Quirin Steube, Johann (Henn) Flach, Nikolaus (Clausen) Siffel, Johann (Henn) Silch, Johann (Hansen) Boll, Johann (Hansen) Gerich, [alle] in Freiensteinau wohnhaft
Durch Faltung und Risse im Pergament sind im oberen Drittel der Urkunde Passagen des Notariatsinstruments nicht mehr eindeutig lesbar.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
10.06.2025, 9:13 AM CEST
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- 1561-1570 (Classification)
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