Sebastian Frank (Franckh), öffentlicher und am Kammergericht eingeschriebener Notar kaiserlicher Autorität bekundet, dass er bei dem Einspruch (pr...
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1592
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1561-1570
1561 Mai 27
Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... als man nach Ihesu Christi unsers einigen Erlosers unnd Seligmachers geburt funfzehenhundert und ein und sechtzig ihar zelet der vierdten romer zinßzal zu latein indictio genant herschung und regirung des allerdurchleuchtigsten großmechtigsten und unuberwindlichsten fursten und hern hern Ferdinanden des ersten solihs namens erwelten romischen kheisars zu allen zeithenn mherern des reichs in Germanien ... unsers allergnedigsten hern irer kheyserlichen maiestet regiments des heiligen romischen reichs ihm ein und dreissigsten unnd der andern im vierunddreissigsten ihar uf Mitwochenn der do whard der siebenundzwentzigst monatstag Maii zwischen eilf und zwolf uhren im mittag zu Freyennsteinaw ihn Jorgen Staden schultheisen doselbsten behausung und seiner untern stuben ...
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Sebastian Frank (Franckh), öffentlicher und am Kammergericht eingeschriebener Notar kaiserlicher Autorität bekundet, dass er bei dem Einspruch (protestation) und allen anderen Handlungen mit den aufgeführten Zeugen persönlich anwesend war, sie gesehen und gehört, das vorliegende Notariatsinstrument eigenhändig geschrieben und mit seinem Namen und Notarszeichen unterzeichnet hat. Vor dem Notar und den Zeugen ist Lorenz (Laurentius) Lommersheim, Hofrat in Fulda, erschienen und hat vor dem von ihm einbestellten Jakob Knob, Amtmann der von Riedesel in Freiensteinau, Einspruch eingelegt. Er berichtet, dass Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], bestätigter Abt von Fulda, erfahren hat, dass 1561 Mai 24 gegen Abend (am heiligen Pfingstabendt nehstverschienen gegen abenth) in Hauswurz (zum Haußwirts) Dietrich (Ditz) Weigandt grundlos von Ulrich Henserle erstochen worden ist. Der Abt, dem die hohe Gerichtsbarkeit zusteht, hat seinen Marschall beauftragt, zu veranlassen, dass der Getötete, nachdem der Täter nach dem Mord geflohen ist, bestattet wird. Der Schultheiß [Jakob Knob] hat im Namen seiner Junker, der Riedesel von Eisenbach, eigenmächtig und ohne Wissen oder Auftrag [des Abtes] den Getöteten von Hauswurz nach Freiensteinau überführen und auf dem dortigen Friedhof beisetzen lassen. Der Abt wollte den Leichnam daraufhin exhumieren und zur Wahrung seiner obrigkeitlichen Rechte an einem anderen Ort bestatten lassen. Da der Leichnam wegen der derzeitigen Wärme schnell zu riechen beginnt und er zum Friedhof der Pfarrei des Abtes hätte transportiert werden müssen, hat der Abt auf die Exhumierung verzichtet. Aus der eigenmächtigen Vorgehensweise des Amtmanns der von Riedesel ist jedoch kein Vorrecht für künftige Überführungen und Bestattungen abzuleiten. Im Namen des Abtes bittet Lorenz Lommersheim den Notar, über die geschilderten Handlungen ein oder zwei Notariatsinstrumente auszustellen, was dieser tut. Handlungsort: in der unteren Stube der Wohnung Georg Stads, Schultheiß' von Freiensteinau. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Medard Mutich [?], ehemaliger Pfarrer
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Zimmermann, Stellvertreter des Pfarrers
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Georg (Jorgen) Stad, Schultheiß
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann (Hansen) Mingenberg [?], Schultheiß in (Neidenaw)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Joachim Schenk, Wolf Richter, Quirin Steube, Johann (Henn) Flach, Nikolaus (Clausen) Siffel, Johann (Henn) Silch, Johann (Hansen) Boll, Johann (Hansen) Gerich, [alle] in Freiensteinau wohnhaft
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Sebastian Frank (Franckh), öffentlicher und am Kammergericht eingeschriebener Notar kaiserlicher Autorität bekundet, dass er bei dem Einspruch (protestation) und allen anderen Handlungen mit den aufgeführten Zeugen persönlich anwesend war, sie gesehen und gehört, das vorliegende Notariatsinstrument eigenhändig geschrieben und mit seinem Namen und Notarszeichen unterzeichnet hat. Vor dem Notar und den Zeugen ist Lorenz (Laurentius) Lommersheim, Hofrat in Fulda, erschienen und hat vor dem von ihm einbestellten Jakob Knob, Amtmann der von Riedesel in Freiensteinau, Einspruch eingelegt. Er berichtet, dass Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], bestätigter Abt von Fulda, erfahren hat, dass 1561 Mai 24 gegen Abend (am heiligen Pfingstabendt nehstverschienen gegen abenth) in Hauswurz (zum Haußwirts) Dietrich (Ditz) Weigandt grundlos von Ulrich Henserle erstochen worden ist. Der Abt, dem die hohe Gerichtsbarkeit zusteht, hat seinen Marschall beauftragt, zu veranlassen, dass der Getötete, nachdem der Täter nach dem Mord geflohen ist, bestattet wird. Der Schultheiß [Jakob Knob] hat im Namen seiner Junker, der Riedesel von Eisenbach, eigenmächtig und ohne Wissen oder Auftrag [des Abtes] den Getöteten von Hauswurz nach Freiensteinau überführen und auf dem dortigen Friedhof beisetzen lassen. Der Abt wollte den Leichnam daraufhin exhumieren und zur Wahrung seiner obrigkeitlichen Rechte an einem anderen Ort bestatten lassen. Da der Leichnam wegen der derzeitigen Wärme schnell zu riechen beginnt und er zum Friedhof der Pfarrei des Abtes hätte transportiert werden müssen, hat der Abt auf die Exhumierung verzichtet. Aus der eigenmächtigen Vorgehensweise des Amtmanns der von Riedesel ist jedoch kein Vorrecht für künftige Überführungen und Bestattungen abzuleiten. Im Namen des Abtes bittet Lorenz Lommersheim den Notar, über die geschilderten Handlungen ein oder zwei Notariatsinstrumente auszustellen, was dieser tut. Handlungsort: in der unteren Stube der Wohnung Georg Stads, Schultheiß' von Freiensteinau. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Medard Mutich [?], ehemaliger Pfarrer
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Zimmermann, Stellvertreter des Pfarrers
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Georg (Jorgen) Stad, Schultheiß
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann (Hansen) Mingenberg [?], Schultheiß in (Neidenaw)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Joachim Schenk, Wolf Richter, Quirin Steube, Johann (Henn) Flach, Nikolaus (Clausen) Siffel, Johann (Henn) Silch, Johann (Hansen) Boll, Johann (Hansen) Gerich, [alle] in Freiensteinau wohnhaft
Durch Faltung und Risse im Pergament sind im oberen Drittel der Urkunde Passagen des Notariatsinstruments nicht mehr eindeutig lesbar.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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