Johann Graf zu Sayn, Herr zu Homburg bekennt, dass er Dietrichen Grafen zu Manderscheid und zu Blankenheim, 224 Goldgulden Rest von einem, vom verstorbenen Grafen Gerhard zu Sayn laut Verschreibung und ausgestellten Handscheins durch den ebenfalls verstorbenen Heinrich Herr zu Reichenstein und zu Kerpen empfangenen Darlehen, schuldig sei und verspricht die genannte Summe bis zum nächstkommenden Johannestage Baptisten, zu bezahlen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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