Elisabeth Rueger (Ruegerin) aus Fulda, wohnhaft hinter der Altenburg, bekundet, dass sie Dekan Philipp Georg Schenck zu Schweinsberg und dem Konve...
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1603
1562 Oktober 1
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1561-1570
1563 September 30
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Donnerstags nach Michaelis im funffzehen hundertenn drey unnd sechzigckstenn iar
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Elisabeth Rueger (Ruegerin) aus Fulda, wohnhaft hinter der Altenburg, bekundet, dass sie Dekan Philipp Georg Schenck zu Schweinsberg und dem Konvent von Fulda in ihr Seelgerät auf Wiederkauf einen jährlichen Zins von vier Schock Geld Fuldaer Währung verkauft hat. Der Zins ist von ihrem Haus (behausung) hinter der Altenburg, das zwischen den Häusern von Johann (Hans) Dorn und Johann (Henn) Rehm liegt, zu zahlen. Für den Zins hat sie vom Seelgeräter Johann Roth [?] (Rothen?) 40 Gulden Fuldaer Währung, jeder Gulden im Wert von 44 Gnacken, erhalten. Sie quittiert für sich und ihre Erben dem Dekan und dem Konvent den Erhalt des Geldes. Wenn sie mit der Zahlung des Zinses in Verzug gerät, haben Dekan und Konvent oder der Seelgeräter das Recht, ihr Haus zu pfänden und sie nach geistlichem oder weltlichem Recht zu verklagen, bis alle ausstehenden Zinse und entstandenen Unkosten bezahlt sind. Sie versichert, dass auf dem Haus außer des üblichen Erbzinses und des Dienstes keine weiteren Zinse oder Dienste liegen. Weiterhin verpflichtet sie sich, ihr Haus ohne Wissen von Dekan und Konvent nicht zu belasten oder zu verpfänden und das Haus in gutem Zustand zu halten. Dekan, Seelgeräter und Konvent sagen ihr den Wiederkauf des Zinses zu, der ein Vierteljahr vor Michaelis [September 29] anzukündigen ist; vor dem Wiederkauf müssen etwaige ausstehende Zinse und Unkosten bezahlt worden sein. Da das Haus ein Lehen der Kellerei des Klosters ist, hat Elisabeth Rueger den Dekan und Kellerer gebeten, dem Rechtsgeschäft (contract) zuzustimmen und die Urkunde zu besiegeln. Dekan Philipp Georg stimmt zu und besiegelt die Urkunde, jedoch ohne Schaden für sich und seine Nachfolger als Kellerer. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: [16. (?) Jahrhundert]: (Diese behausung hat nunmehr Johann Hueff [?], pfarrher zu Hattenhoue, muß und soll solihs funhan [!] verzinßen).
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dekan Philipp Georg
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Elisabeth Rueger (Ruegerin) aus Fulda, wohnhaft hinter der Altenburg, bekundet, dass sie Dekan Philipp Georg Schenck zu Schweinsberg und dem Konvent von Fulda in ihr Seelgerät auf Wiederkauf einen jährlichen Zins von vier Schock Geld Fuldaer Währung verkauft hat. Der Zins ist von ihrem Haus (behausung) hinter der Altenburg, das zwischen den Häusern von Johann (Hans) Dorn und Johann (Henn) Rehm liegt, zu zahlen. Für den Zins hat sie vom Seelgeräter Johann Roth [?] (Rothen?) 40 Gulden Fuldaer Währung, jeder Gulden im Wert von 44 Gnacken, erhalten. Sie quittiert für sich und ihre Erben dem Dekan und dem Konvent den Erhalt des Geldes. Wenn sie mit der Zahlung des Zinses in Verzug gerät, haben Dekan und Konvent oder der Seelgeräter das Recht, ihr Haus zu pfänden und sie nach geistlichem oder weltlichem Recht zu verklagen, bis alle ausstehenden Zinse und entstandenen Unkosten bezahlt sind. Sie versichert, dass auf dem Haus außer des üblichen Erbzinses und des Dienstes keine weiteren Zinse oder Dienste liegen. Weiterhin verpflichtet sie sich, ihr Haus ohne Wissen von Dekan und Konvent nicht zu belasten oder zu verpfänden und das Haus in gutem Zustand zu halten. Dekan, Seelgeräter und Konvent sagen ihr den Wiederkauf des Zinses zu, der ein Vierteljahr vor Michaelis [September 29] anzukündigen ist; vor dem Wiederkauf müssen etwaige ausstehende Zinse und Unkosten bezahlt worden sein. Da das Haus ein Lehen der Kellerei des Klosters ist, hat Elisabeth Rueger den Dekan und Kellerer gebeten, dem Rechtsgeschäft (contract) zuzustimmen und die Urkunde zu besiegeln. Dekan Philipp Georg stimmt zu und besiegelt die Urkunde, jedoch ohne Schaden für sich und seine Nachfolger als Kellerer. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: [16. (?) Jahrhundert]: (Diese behausung hat nunmehr Johann Hueff [?], pfarrher zu Hattenhoue, muß und soll solihs funhan [!] verzinßen).
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dekan Philipp Georg
Gnacken sind geringhaltige Groschen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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