Notiz über eine Abmachung nach langen Streitigkeiten um säumige Gülten zwischen Georg Rüdt von Bödigheim einer- sowie Michel Fuchs und dessen Ehefrau Katharina Buchbronin andererseits. Die halbe Gülte, nämlich 400 Gulden, wird nach dem Tod der Frau dem Pfalzgrafen [Philipp] zustehen. Dieser hat [bereits jetzt] 200 Gulden Hauptgeld von Georg Rüdt empfangen und dafür der Frau 20 Gulden Leibgeding als Gülte verschrieben. Die anderen 200 Gulden stehen noch aus. Der pfalzgräfliche Hofmeister und die Räte haben vereinbart, dass Georg Rüdt dem Michel Fuchs und seiner Ehefrau 40 rheinische Gulden für alles Ausstehende geben soll. Diese haben jetzt 20 Gulden empfangen, die übrigen 20 soll ihnen der Pfalzgraf bis einen Monat nach Pfingsten verschaffen. Er soll auch Michel und seiner Ehefrau jährlich 4 Gulden Gülte geben. Dafür sollen diese eine Quittung und einen Verzicht ausstellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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