Notiz über eine Abmachung nach langen Streitigkeiten um säumige Gülten zwischen Georg Rüdt von Bödigheim einer- sowie Michel Fuchs und dessen Ehefrau Katharina Buchbronin andererseits. Die halbe Gülte, nämlich 400 Gulden, wird nach dem Tod der Frau dem Pfalzgrafen [Philipp] zustehen. Dieser hat [bereits jetzt] 200 Gulden Hauptgeld von Georg Rüdt empfangen und dafür der Frau 20 Gulden Leibgeding als Gülte verschrieben. Die anderen 200 Gulden stehen noch aus. Der pfalzgräfliche Hofmeister und die Räte haben vereinbart, dass Georg Rüdt dem Michel Fuchs und seiner Ehefrau 40 rheinische Gulden für alles Ausstehende geben soll. Diese haben jetzt 20 Gulden empfangen, die übrigen 20 soll ihnen der Pfalzgraf bis einen Monat nach Pfingsten verschaffen. Er soll auch Michel und seiner Ehefrau jährlich 4 Gulden Gülte geben. Dafür sollen diese eine Quittung und einen Verzicht ausstellen.
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Notiz über eine Abmachung nach langen Streitigkeiten um säumige Gülten zwischen Georg Rüdt von Bödigheim einer- sowie Michel Fuchs und dessen Ehefrau Katharina Buchbronin andererseits. Die halbe Gülte, nämlich 400 Gulden, wird nach dem Tod der Frau dem Pfalzgrafen [Philipp] zustehen. Dieser hat [bereits jetzt] 200 Gulden Hauptgeld von Georg Rüdt empfangen und dafür der Frau 20 Gulden Leibgeding als Gülte verschrieben. Die anderen 200 Gulden stehen noch aus. Der pfalzgräfliche Hofmeister und die Räte haben vereinbart, dass Georg Rüdt dem Michel Fuchs und seiner Ehefrau 40 rheinische Gulden für alles Ausstehende geben soll. Diese haben jetzt 20 Gulden empfangen, die übrigen 20 soll ihnen der Pfalzgraf bis einen Monat nach Pfingsten verschaffen. Er soll auch Michel und seiner Ehefrau jährlich 4 Gulden Gülte geben. Dafür sollen diese eine Quittung und einen Verzicht ausstellen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 825, 161
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1507 März 26 (uff fritag nach judica)
fol. 260v-261v
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Von der Urkunde sind zwei Exemplare als Kerbzettel aus der Kanzlei ausgegangen, wovon eines der Pfalzgraf und das andere Michel Fuchs und seine Ehefrau erhielten. Kopfregest: "Abrede zwischen Jorg Ruden von Bodickheym und Michel Fuchsen und Katherina Buchbronin seiner elichen hawßfrawen".
Buchbron, Katharina; m. Michel Fuchs, erw. 1507
Fuchs, Michel; ux. Katharina Buchbron, erw. 1507
Rüdt von Bödigheim, Georg (Jorg); erw. 1492, 1507
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:10 MESZ
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