Goddert von Harmen zu Haaren (Harmen zu Horne) und seine Ehefrau Elisabeth von der Recke verkaufen dem Dechanten und Kapitel des Domstifts zu Münster eine Rente von 120 Reichstalern für die Hauptsumme von 2.000 Reichstalern. Die an Mittfasten fällige Rente soll von zwei Eigengütern aus den Erben Richters und Vosses im Kirchspiel Dolberg (Dolbrugge), Bauerschaft Gemmerich (Gemerke), Amt Wolbeck, gezahlt werden. Für die Rente bürgen Ludolf von Galen zum Ermelinghof (-hove) mit seinen Höfen Thiemann und Westermann im Kirchspiel Walstedde und Bernhard von Droolshagen zu Lütkenbeck (Berndt von Drolßhagen zur Lüdinbecke) mit seinen Höfen "Hausham" und "Hoffham" im Kirchspiel Rinckerode (Rinkenrodde), Bauerschaft Westrup, als Unterpfand. Beide Seiten behalten sich ein Kündigungsrecht bei einer Frist von einem halben Jahr vor. Ankündigung der Unterschriften und Siegel, wobei Goddert von Harmen auch im Namen seiner Frau siegelt. Unterschriften und Siegel der Verkäufer und Bürgen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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