Borchard von dem Bussche, Sohn des verstorbenen Herrn Clamer, bekennt, von Bernhard VII. zur Lippe zusammen mit Johann von Oeynhausen, Cords Sohn, für 1000 Gl. das Schloss Schwalenberg als rückkäufliches Pfand erhalten zu haben und erklärt alle an seinen Vater Clamer erfolgten Verschreibungen für hinfällig. Bürgen: Borchard von dem Bussche, d.Ä., vedder des Ausstellers, sowie sein Stiefvater, der obengen. Johann v. O.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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