Urbaun König von Heidenheim, erneut daselbst gef., weil er in Übertretung einer geschworenen Urfehde, die ihm gebot, sich anständig hatte, um ihn zu töten, vor dem Stadtgericht zu Heidenheim peinlich beklagt und dazu verurteilt, dem Nachrichter übergeben zu werden, der ihm die beiden auf den Daumen folgenden Finger der rechten Hand abhauen soll, Wirtshäuser und offene Zechen künftig zu meiden, keine andere Wehr zu tragen als ein kurzes abgebrochenes Brotmesser und sich künftig dort, wo bereits zwei beieinander stehen nicht als Dritter hinzuzugesellen, wird nach Fürbitten vieler Freunde nochmals gnädig aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, die Stadt Heidenheim und Württemberg unverzüglich für immer zu verlassen und über den Rhein zu ziehen, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen und schwört Urfehde, insbesondere dem Johann Hutzler, Bm. zu Heidenheim

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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