Vorgebliches Jagen der Herren von Riedesel im Gericht Ober-Ohmen über die Grenze hinaus, die deshalb verhängte Strafe in Höhe von 100 Goldgulden, die erfolgte Vollstreckung durch Wegnahme einer Schweineherde und die gegen das Strafreskript an das Reichskammergericht gerichtete Appellation

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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