Wilhelm, Landgrafen von Hessen, Graf zu Katzenellenbogen, Dietz pp., bewilligt dem Erzbischof Hermann von Köln während dessen Lebenszeit jene jährlichen 1000 Goldgulden nicht fordern zu wollen, welche zur Abtötung einer Schuld von 30000 Goldgulden, wofür die Ämter, Burgen und Städte Volmarsheim, Medebach, Schmallenberg, Hallenberg und Winterberg verpfändet stehen und worauf 6500 Gulden gezahlt sind, verschrieben worden. d. Rüsselsheim, Sonntag nach hl. Dreikönigentag.