Polizeipräsidium Wuppertal BR 0057 (Bestand)
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BR 0057 217.09.01
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 2. Verwaltungsbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 2.4. Polizei >> 2.4.1. Polizeipräsidien (inkl. Wasserschutzpolizei) >> 2.4.1.11. Polizeipräsidium Wuppertal
1852-2018
Akten vor 1945: allgemeine Verwaltung; Sozialdemokratie; Anarchismus; Zensur; Vereinswesen; Versammlungswesen; Arbeiterangelegenheiten; Sittenpolizei; Staatshoheit; Ausländerangelegenheiten; Lichtspieltheater Elberfeld; Erster Weltkrieg und Folgezeit: Nach 1945: Organisation; Aktenplan; Personalangelegenheiten; Besatzungszeit 1945-1949; Eingaben und Beschwerden; Innere Sicherheit; Objektschutz; Versammlungen und Demonstrationen; Einsatz; Kriminalitätsbekämpfung; Verkehr; Kriminalakten
Bestandsbeschreibung: Behördengeschichte und Behördenorganisation
Die Polizeiverwaltung in der preußischen Rheinprovinz wurde während der gesamten Zeit ihres Bestehens durch die Regierungspräsidenten und die ihnen nachgeordneten lokalen Amtsträger ausgeübt, nämlich durch die Landräte und die (Ober-)Bürgermeister. Eine unmittelbare staatliche Ortspolizeiverwaltung durch einen staatlichen Polizeidirektor oder Polizeipräsidenten wurde in verschiedenen Städten nur kurzzeitig installiert und wegen der nachteiligen Trennung von lokaler Polizei und lokaler Verwaltung bald wieder aufgehoben. (Die Polizei übernahm bis 1945 neben den eigentlichen Vollzugsaufgaben auch noch vielfältige administrative Aufgaben, z.B. Armenpolizei, Gewerbepolizei, Gesundheitspolizei.) Allein in Köln und Aachen bestanden im 19. Jhd. staatliche Polizeidirektionen bevor mit dem beginnenden 20. Jhd. in den großen Ballungsräumen an Rhein und Ruhr vermehrt staatliche Polizeipräsidien eingerichtet wurden. In Elberfeld-Barmen erfolgte die Einrichtung eines Polizeipräsidiums im Jahr 1922 (mit Sitz in Elberfeld), dessen Zuständigkeit sich neben den Städten Barmen und Elberfeld auf Cronenberg, Hardenberg-Neviges, Lennep, Lüttringhausen, Remscheid, Ronsdorf, Velbert, Vohwinkel und Wülfrath, seit 1925 auch auf Solingen erstreckte. Nach der Zusammenlegung der Städte Barmen und Elberfeld führte das Polizeipräsidium entsprechend der Kommune den Namen Wuppertal. Eine flächendeckende staatliche Polizeiverwaltung entstand jedoch erst mit dem Polizeiorganisationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.08.1953.
Entsprechend diesen Strukturen der Polizeiverwaltung sollten bei Recherchen neben vorliegendem Findbuch auch die Innenabteilungen der Regierungspräsidien (Findbücher 211.04.01, 212.04.01, 214.04.01) und die Landratsämter (Findbücher 215.xx.00) herangezogen werden. In den Städten können zudem die Kommunalarchive weiteres wichtiges Material überliefern.
Bestandsgeschichte
Der Bestand BR 0057 wurde im Jahr 1938 in das damalige Hauptstaatsarchiv übernommen und erhielt die Akzessionsnummer 6/1938. Inhaltlich geht es hauptsächlich um Maßnahmen gegen Arbeiterbewegung und Sozialdemokratie einerseits und um den Bereich Sittenpolizei, Versammlungsüberwachung, Zensurmaßnahmen andererseits. Verzeichnet wurden die Akten im Jahr 1956 durch Dr. Gisela Vollmer.
Bei BR 0057 Nr. 139 es sich um eine Kahnakte, die dem vorliegenden Findbuch zugeordnet wurde.
Die Akten BR 0057 Nr. 137 und Nr. 138 sind Teil einer größeren Abgabe des Bundesarchivs vom 12.07.2006 (Registratur: 43-01-04-2#954) sowie vom 02.02.2009 (R3M-1-09-0230/09) Diese Akten stammen aus den Altregistraturen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR bzw. des ZPKK und des Deutschen Zentralarchivs in Potsdam (eingelegte Bestellzettel und Notizen lasssen dies vermuten) und sind vermutlich in den 90er Jahren des 20. Jh. in den Besitz des Bundesarchivs gelangt.
Die Akten BR 0057 Nr. 137-138 entstammen einer von zwei Aktenabgaben des Bundesarchivs aus den Jahren 2006 (43-01-04-2#954) und 2009 (R3M-1-09-0230/09). Hierbei handelt es sich um Akten, die aus den Altregistraturen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR bzw. des ZPKK und des Deutschen Zentralarchivs in Potsdam stammten und vermutlich in den 1990er Jahren in das Bundesarchiv gelangt waren.
Eine Neuordnung der Polizei-Findbücher fand 2012 statt. Hierbei wurde das Findbuch 217.09.01 von zeitlich späteren Beständen gereinigt und unter gleicher Signatur weitergeführt.
Bestandsbeschreibung: Behördengeschichte und Behördenorganisation
Die Polizeiverwaltung in der preußischen Rheinprovinz wurde während der gesamten Zeit ihres Bestehens durch die Regierungspräsidenten und die ihnen nachgeordneten lokalen Amtsträger ausgeübt, nämlich durch die Landräte und die (Ober-)Bürgermeister. Eine unmittelbare staatliche Ortspolizeiverwaltung durch einen staatlichen Polizeidirektor oder Polizeipräsidenten wurde in verschiedenen Städten nur kurzzeitig installiert und wegen der nachteiligen Trennung von lokaler Polizei und lokaler Verwaltung bald wieder aufgehoben. (Die Polizei übernahm bis 1945 neben den eigentlichen Vollzugsaufgaben auch noch vielfältige administrative Aufgaben, z.B. Armenpolizei, Gewerbepolizei, Gesundheitspolizei.) Allein in Köln und Aachen bestanden im 19. Jhd. staatliche Polizeidirektionen bevor mit dem beginnenden 20. Jhd. in den großen Ballungsräumen an Rhein und Ruhr vermehrt staatliche Polizeipräsidien eingerichtet wurden. In Elberfeld-Barmen erfolgte die Einrichtung eines Polizeipräsidiums im Jahr 1922 (mit Sitz in Elberfeld), dessen Zuständigkeit sich neben den Städten Barmen und Elberfeld auf Cronenberg, Hardenberg-Neviges, Lennep, Lüttringhausen, Remscheid, Ronsdorf, Velbert, Vohwinkel und Wülfrath, seit 1925 auch auf Solingen erstreckte. Nach der Zusammenlegung der Städte Barmen und Elberfeld führte das Polizeipräsidium entsprechend der Kommune den Namen Wuppertal. Eine flächendeckende staatliche Polizeiverwaltung entstand jedoch erst mit dem Polizeiorganisationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.08.1953.
Entsprechend diesen Strukturen der Polizeiverwaltung sollten bei Recherchen neben vorliegendem Findbuch auch die Innenabteilungen der Regierungspräsidien (Findbücher 211.04.01, 212.04.01, 214.04.01) und die Landratsämter (Findbücher 215.xx.00) herangezogen werden. In den Städten können zudem die Kommunalarchive weiteres wichtiges Material überliefern.
Bestandsgeschichte
Der Bestand BR 0057 wurde im Jahr 1938 in das damalige Hauptstaatsarchiv übernommen und erhielt die Akzessionsnummer 6/1938. Inhaltlich geht es hauptsächlich um Maßnahmen gegen Arbeiterbewegung und Sozialdemokratie einerseits und um den Bereich Sittenpolizei, Versammlungsüberwachung, Zensurmaßnahmen andererseits. Verzeichnet wurden die Akten im Jahr 1956 durch Dr. Gisela Vollmer.
Bei BR 0057 Nr. 139 es sich um eine Kahnakte, die dem vorliegenden Findbuch zugeordnet wurde.
Die Akten BR 0057 Nr. 137 und Nr. 138 sind Teil einer größeren Abgabe des Bundesarchivs vom 12.07.2006 (Registratur: 43-01-04-2#954) sowie vom 02.02.2009 (R3M-1-09-0230/09) Diese Akten stammen aus den Altregistraturen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR bzw. des ZPKK und des Deutschen Zentralarchivs in Potsdam (eingelegte Bestellzettel und Notizen lasssen dies vermuten) und sind vermutlich in den 90er Jahren des 20. Jh. in den Besitz des Bundesarchivs gelangt.
Die Akten BR 0057 Nr. 137-138 entstammen einer von zwei Aktenabgaben des Bundesarchivs aus den Jahren 2006 (43-01-04-2#954) und 2009 (R3M-1-09-0230/09). Hierbei handelt es sich um Akten, die aus den Altregistraturen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR bzw. des ZPKK und des Deutschen Zentralarchivs in Potsdam stammten und vermutlich in den 1990er Jahren in das Bundesarchiv gelangt waren.
Eine Neuordnung der Polizei-Findbücher fand 2012 statt. Hierbei wurde das Findbuch 217.09.01 von zeitlich späteren Beständen gereinigt und unter gleicher Signatur weitergeführt.
Archivbestand
Deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 08:22 MESZ
Hierarchie
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- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
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