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Johann von Dahn (Thane), Ritter, bekundet, dass Graf Walram von Sponheim aufgrund der Gnade und Gunst, die dieser gegenüber ihm und "dem edeln man" Heinrich von Fleckenstein hat, ihm bewilligt hat, dieses Mal die Kirche zu Dahn zu verleihen. Wenn die Kirchen zu Dahn und Hauenstein (Hauwensteyn) danach ledig werden, soll die Verleihung dem Grafen zustehen, sodann alternieren. Bei Uneinigkeit der Frage, ob Graf Walram, Johann oder Knetilman von Dahn und ihren Erben die Verleihung zusteht, soll es nach der Mehrzahl der Gerichte und an der Herrschaft Dahn bemessen werden. Johann von Dahn hat dem Grafen das Haus und die Hofstatt, die Konrad Morschel gehörten und die am Turm Walrams liegen, mit allem Zubehör gegeben, Graf Johann hat auf alle Rechte an der Zisterne (zynstern) auf dem Mittelhaus [Burg Grafendahn] verzichtet. Johann von Dahn und seine Ehefrau Agnes [von Fleckenstein] kündigen ihre Siegel an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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