Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er wegen der treuen Dienste Konrads zu Bickenbach (+), dessen Ehefrau Agnes, geborene Gräfin von Nassau, mit ihrem Wittum in Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, sie gleich seinen anderen landsässigen Grafen und Herren (lantsessen graven und herrn) zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihr der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute, Diener und Untertanen, insbesondere in den Ämtern Starkenberg, Lindenfels und Otzberg, um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an.